Behördenwegweiser

Ausländerabteilung

Beschreibung

In Weinheim leben mehr als 7000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von etwa 16 %. Die Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Spanien, Polen, Italien, Syrien, Bulgarien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dieser Personen. Die Hauptaufgabe besteht in der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, der Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen und Verpflichtungserklärungen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde gleichzeitig mit der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit treffen und die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen prüfen. Außerdem erteilen wir allgemeine Auskünfte und beraten bei allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht.

Hausanschrift

Dürrestraße 2
69469 Weinheim (Bergstraße)
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Kontakt

Telefon 06201 / 82 - 227
Fax 06201 / 82 - 508
Internet Ausländerabteilung Bürger- und Ordnungsamt, Ausländerabteilung

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zuständigkeit

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Antragsformular (158 KB))
  • Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Anmeldung von Bürgern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
  • Prüfung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zu Gunsten von Besuchern/Innen aus dem Ausland
  • Visumsverlängerungen
  • Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen (längerfristiger Aufenthalt)
  • Ausstellung von Reiseausweisen
  • Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen
    • als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
    • als Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
    • als Ehepartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Entgegennahme von Anzeigen über den Verlust von ausländischen Pässen
  • Erteilung von Betretenserlaubnissen an ausgewiesene oder abgeschobene Ausländer/Innen
  • Nachträgliche Befristung der Einreisesperre einer Ausweisung oder Abschiebung
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber und Duldungen an ausreisepflichtige Personen

Sonstiges

nformationen zu den Öffnungszeiten während der Corona-Pandemie

Die Ausländerabteilung ist derzeit nur eingeschränkt geöffnet. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und wenn dies; etwa zur Beantragung von Aufenthaltstiteln; unbedingt notwendig ist. Wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an die unten angegebenen Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen. Bei persönlichen Vorsprachen bitten wir, eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards (KN 95 bzw. N95) zu tragen.

Alle anderen Anliegen werden soweit möglich mündlich oder schriftlich erledigt. Wenden Sie sich bitte auch hier an die unten angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Informationen für Flüchtende aus der Ukraine

Informationen hierzu stehen auf der Internet-Seite des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung. Abweichend von den dort gemachten Ausführungen ist für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, wie die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Personen, die in Weinheim wohnen, die Ausländerabteilung der Stadt Weinheim zuständig. Alle anderen Angelegenheiten, wie etwa die Versorgung mit Wohnraum von Personen, die über keine Unterkunftsmöglichkeit verfügen und die Gewährung von Sozialleistungen werden beim Landratsamt bearbeitet.

Informationen für britische Staatsangehörige zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter den folgenden Links in deutscher und englischer Sprache:
www.bmi.bund.de/brexit-info
www.bmi.bund.de/brexit-info-en

Übergeordnete Dienststellen

Bürger- und Ordnungsamt

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr