Ausländerabteilung
Beschreibung
In Weinheim leben mehr als 7000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von etwa 16 %. Die Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Spanien, Polen, Italien, Syrien, Bulgarien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dieser Personen. Die Hauptaufgabe besteht in der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, der Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen und Verpflichtungserklärungen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde gleichzeitig mit der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit treffen und die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen prüfen. Außerdem erteilen wir allgemeine Auskünfte und beraten bei allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht.
Anfahrtsbeschreibung
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Antragsformular (158 KB))
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Anmeldung von Bürgern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
- Prüfung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zu Gunsten von Besuchern/Innen aus dem Ausland
- Visumsverlängerungen
- Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen (längerfristiger Aufenthalt)
- Ausstellung von Reiseausweisen
- Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen
- als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- als Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- als Ehepartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Entgegennahme von Anzeigen über den Verlust von ausländischen Pässen
- Erteilung von Betretenserlaubnissen an ausgewiesene oder abgeschobene Ausländer/Innen
- Nachträgliche Befristung der Einreisesperre einer Ausweisung oder Abschiebung
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber und Duldungen an ausreisepflichtige Personen
Sonstiges
Übergeordnete Dienststellen
Bürger- und OrdnungsamtLeistungen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen