Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eine häufige Form von Übergriffen ist die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Gewalt.

Wichtig: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies könnte sonst als Ermunterung verstanden werden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei:

  • Notrufeinrichtungen, wie beispielsweise Frauennotruf unter der Rufnummer 08000 116 016
  • Frauenhäusern
  • Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
  • Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V.
  • Opferschutzbeauftragten der Polizei
  • jeder Polizeidienststelle oder
  • online auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Besonders Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis fühlen sich oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen, wie beispielsweise dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Vertrauensperson wenden. Das können zum Beispiel sein:

  • eine Kollegin oder ein Kollege,
  • die Beauftragte oder der Beauftragte für Chancengleichheit,
  • der Betriebsrat oder
  • ein Gewerkschaftsmitglied.

Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen müssen Ihrer Beschwerde nachgehen. Wenn nötig, müssen sie Maßnahmen gegen weitere Belästigungen treffen. Gleichzeitig dürfen Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren. Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Person gibt, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden.

Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit

  • Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vorneherein zu vermeiden.
  • Verlassen Sie die Situation so schnell es geht.
  • Machen Sie auf sich aufmerksam, beispielsweise durch lautstarke Hilfe-Rufe.
  • Siezen Sie die angreifende Person.
  • Wehren Sie sich, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Übergriff kommt.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg