Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Organisation einer Stiftung

Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch die stiftende Person selbst schon in der Satzung festgelegt.

Die Stiftung hat keine Mitglieder, wie beispielsweise ein Verein, sondern Organe. Als einziges Organ einer Stiftung ist der Vorstand gesetzlich vorgegeben. Dieser kann auch aus einer Person bestehen.

Darüber hinaus kann die stiftende Person weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktionen haben können.

Die stiftende Person kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

Die Organisationsstruktur der Stiftung wird vom Stiftungszweck, dem Umfang der Vermögensausstattung und der Art der Stiftung bestimmt. So bedarf beispielsweise eine hoch dotierte Kapitalstiftung dann eines differenzierten Verwaltungsapparates, wenn ihre Zwecksetzung allgemein gehalten ist und ein breites Wirkungsspektrum umfasst.

Freigabevermerk

  • 20.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg