Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Nachsendeauftrag für Post

Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Nachsendeservice der verschiedenen Postdienste nutzen. Dieser leitet Briefe und Pakete an Ihre aktuelle Anschrift weiter.

Sie müssen den Postdiensten einen Nachsendeauftrag erteilen. Das Auftragsformular erhalten Sie in der Regel bei den einzelnen Postdiensten.

Ein Nachsendeauftrag kann bis zu zwölf Monaten gelten. Er sollte spätestens fünf Werktage vor dem Umzug erteilt werden.

Die Kosten für den Nachsendeauftrag erfahren Sie bei den verschiedenen Postdiensten.

Für die Nachsendung von Päckchen und Paketen fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.

Tipp: Sehen Sie Ihre nachgesandte Post durch und informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.03.2015 freigegeben.