Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Kinder als Zeugen vor Gericht

Kinder können in einem Strafprozess als Zeuginnen und Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können.
Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeuginnen oder Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber.

Hinweis: Als Eltern dürfen Sie für Ihr Kind zwar einen Strafantrag stellen. Sie dürfen aber nicht für Ihr Kind vor Gericht aussagen.

Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu schützen, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften:

  • In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt. Andere Personen wie zum Beispiel Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft dürfen die Kinder und Jugendlichen in der Regel nicht direkt befragen.
  • Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder der angeklagten Person ist leichter möglich.
  • Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder immer begleiten.

Da es für Kinder eine besondere Belastung darstellen kann, als Zeugin oder Zeuge an einem Prozess teilzunehmen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an eine Opferhilfeeinrichtung wenden.

Kinder, die Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte geworden sind, haben einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Dabei handelt es sich um besonders für den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

28.10.2024 Justizministerium Baden-Württemberg