Umlegungsausschuss

Zu seiner Entlastung bildet der Gemeinderat zahlenmäßig kleinere Arbeitsgremien, die sogenannten gemeinderätlichen Ausschüsse.
 
Der Umlegungsausschuss wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches als beschließender Ausschuss gebildet. Er ist zuständig für Durchführung einer Umlegung im Sinne des Baugesetzbuches. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 13 Mitgliedern des Gemeinderates.
 
Begriff "Umlegung":
 
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.