Der Gemeinderat
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat legt die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit er nicht bestimmte Aufgaben an Ausschüsse, Ortschaftsräte oder den Oberbürgermeister übertragen hat bzw. der Oberbürgermeister nicht kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim besteht aus dem Oberbürgermeister als stimmberechtigten Vorsitzenden sowie 41 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträte).
Ihm gehören
Die Stadträtinnen und Stadträte wurden am 09. Juni 2024 von der Bevölkerung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2029 statt.
Der Gemeinderat tagt grundsätzlich einmal monatlich im Großen Sitzungssaal des Rathauses/Schloss. Sitzungsbeginn ist in der Regel um 18.00 Uhr. Für den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen liegen die Sitzungsunterlagen zur Ansicht bereit. Eine Bürgerfragestunde findet in jeder Sitzung in der Regel um 18.00 Uhr statt.
Informationen zu Mitgliedern, aktuellen Sitzungen und Tagesordnungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Sitzungsunterlagen bis 31. Dezember 2022 finden Sie hier.