Gewerbe- und Gesundheitsabteilung

Das Aufgabengebiet der Gewerbe- und Gesundheitsabteilung:

Die Gewerbe- und Gesundheitsabteilung ist Ortspolizeibehörde für:

Im Gewerbebereich werden die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen sämtlicher Weinheimer Geschäfte, Betriebe und Dienstleister bearbeitet. Auf der Grundlage dieser Daten wird das Gewerberegister geführt, aus dem im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben auch Auskunft an Dritte erteilt werden kann. Auch Reisegewerbekarten z.B. für Schausteller werden hier ausgestellt.

Einen großen Bereich nimmt die Bearbeitung von Gaststättenangelegenheiten in Anspruch; so werden bei Betrieben mit Alkoholausschank bei Neueinrichtung oder Betreiberwechsel Gaststättenerlaubnisse erteilt, für kurzfristige Veranstaltungen und bei Änderungen der gesetzlichen Öffnungszeiten Gestattungen und Sperrzeitverkürzungen ausgesprochen. Auch die Genehmigung von Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertags- sowie nach dem Ladenöffnungsrecht zählt zu diesem Bereich, ebenso wie die Erteilung von Einzelerlaubnissen für bestimmte Gewerbe, z.B. für das Bewachungsgewerbe oder für Spielhallen.

Messen, Märkte und Ausstellungen werden hier festgesetzt, und auch die Standplatzvergabe für die Weinheimer Kerwe und den Schaustellerpark beim Sommertagszug organisiert.

Als Ortspolizeibehörde werden wir auch bei der Bestattung mittelloser Personen nach dem Bestattungsgesetz tätig.

Im Rahmen der Seuchenprävention werden insbesondere Maßnahmen der Wohnungshygiene nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt, wozu auch die Bekämpfung von Ungeziefer und Ratten zu rechnen ist.

Ebenfalls großen Raum nimmt das Waffenrecht in Anspruch. Hier werden nach der Grundlage des Waffengesetzes Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Sportschützen und Jäger ausgestellt, in seltenen Fällen auch Waffenscheine für besonders gefährdete Personen. Erlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz für z.B. Sprengmeister und Schwarzpulverschützen rechnen auch zu diesem Arbeitsfeld. Hinweise zum Datenschutz (64 KB)

Schäden, die durch Wild verursacht werden, sind bei uns anzumelden. Hierzu zählen Grünland- oder Agrarflächenschäden. Wir kontaktieren bei solchen Vorfällen den zuständigen Jagdpächter.

Abteilungsleiter   Telefon
(06201)
  Zi.-Nr.   Aufgabengebiet
           
Herr Grabinger
e-mail
  82 - 231   324   Abteilungsleitung
Sonn- und Feiertagsrecht
Ortspolizeibehörde für
- Schädlingsbekämpfung
- Tierseuchenbekämpfung
- Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
             
Sachbearbeiter/innen   Telefon   Zi.-Nr.   Aufgabengebiet
           
Frau Metz
e-mail
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  82 - 229   312   Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Ortspolizeibehörde für Bestattungswesen
Standplatzvergabe und -organisation für Weinheimer Kerwe
           
Herr Spahovic
e-mail
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
  82 - 584   311   Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Anzeige von Wildschadensfällen
Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung
           
             
Herr Reichl
e-mail
  82 - 323   322   Gewerbeuntersagungen
Spielhallenerlaubnisse
Erlaubnisse für Automatenaufstellung
Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte
Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten
Ladenöffnungsrecht
Ortspolizeibehörde für Lotterien und Ausspielungen
Gaststättenkonzessionen
Anträge nach dem Prostituiertenschutzgesetz
             
Frau Hirsch
e-mail
  82 - 230   323   Gewerbean-, -um-, -abmeldungen
Gewerbemeldebescheinigungen
Gewerbeauskünft
Reisegewerbekarten
Versteigerungen
Ortspolizeibehörde für Vereinswesen
Gestattungen (vorübergehende Wirtschaftserlaubnisse)
Bewachungsrecht
Gaststättenkonzessionen
             
Frau Stanzel
Telefonische Erreichbarkeit nur bis 12.30 Uhr
e-mail
  82 307   323   Zentraler Ermittlungsdienst
Nachlassangelegenheiten
Gewerbean-, -um, -abmeldungen
Gewerbemeldebescheinigungen
Gewerbeauskünfte
Gestattungen (vorübergehende Wirtschaftserlaubnisse)

Hinweise zum Gewerberecht:​

Gewerbean-, -um-, -abmeldungen (Gewerbeanzeige)​

Erforderlich sind:
Personalausweis oder Pass
- bei Handwerk: Handwerkskarte
- bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit (z.B. Makler): Erlaubnis der zuständigen Behörde
- bei im Handelsregister eingetragenen Betrieben: neuester Auszug aus dem Handelsregister mit Nachweis
  über Firmenname und Tätigkeit
- bei in Gründung stehenden Betrieben (z.B. GmbH in Gründung): Notarieller Vertrag
- beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln: Unterrichtungsnachweis zur Lebensmittelhygiene
   (über Landratsamt - Kreisgesundheitsamt - Heidelberg)

Vordrucke sind online über die weiterführenden Links erhältlich. Diese können auch telefonisch oder per e-Mail unter gewerbeabteilung@weinheim.de angefordert werden.

Gebühren:
Gewerbeanmeldungen:  31,40 €
Gewerbeummeldungen-abmeldungen:  jeweils 20,90 €

Hinweis:
Fragen zur Gewerbeanzeigenerstattung stellen Sie bestensfalls unter gewerbeabteilung@weinheim.de. Ebenso ist dies telefonisch unter 06201/82 230( (Frau Hirsch) oder 82 307 (Frau Stanzel) möglich. Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiterinnen Frau Hirsch und Frau Stanzel nur bis 12.30 Uhr telefonisch erreichbar sind.

Gewerbeauskünfte​

Erforderlich ist ein schriftliches Auskunftsersuchen, da das "berechtigte Interesse" geprüft werden muss. Diesbezügliche Anfragen stellen Sie bitte per Post oder per e-Mail unter gewerbeabteilung@weinheim.de. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Gebühren: 10,50 € je Auskunft

Gewerbemeldebescheinigungen

Gewerbemeldebescheinigungen (über das aktuelle Gewerbe)
(z.B. zur Vorlage bei der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge)

Die Ausstellung erfolgt ab sofort nur noch nach vorheriger formloser schriftlicher Beantragung per e-Mail unter gewerbeabteilung@weinheim.de. Bitte berücksichtigten Sie die Bearbeitungszeit von 1-2 Werktagen, wenn Sie die Bestätigung für einen bestimmten  Zweck benötigen (z.B. für eine gewerbliche Kfz-Zulassung). Die Bescheinigung ergeht grundsätzlich auf dem Postweg und kann nur  in begründeten Ausnahmefällen vorab per e-Mail versendet werden, soweit es der Dienstbetrieb zulässt.

Gebühren:  7,80 €

Reisegewerbekarten​

Erforderlich sind:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Bürgerbüro zu beantragen)
- Pol. Führungszeugnis (beim Bürgerbüro zu beantragen)
- beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln: Unterrichtungsnachweis zur Lebensmittelhygiene
   (über Landratsamt - Kreisgesundheitsamt - Heidelberg)

Gebühren:
Für die Bearbeitung wird eine Zeitgebühr von 48,70 € / Std. erhoben.

Hinweis:
Zur Beratung hinsichtlich der Abgrenzung Stehendes Gewerbe/Reisegewerbe wird die telefonische Rücksprache empfohlen.
Vordrucke zur Beantragung der Erlaubnis können per e-Mail unter gewerbeabteilung@weinheim.de oder telefonisch angefordert werden..