Sterbefälle


Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Um den Tod beurkunden zu können, braucht das Standesamt eine Todesbescheinigung vom Arzt und folgende Unterlagen:
Ist der Sterbefall in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (in Weinheim z.B. im Kreiskrankenhaus oder im Kreispflegeheim) eingetreten, wird die Anzeige von der Verwaltung dieser Häuser vorgenommen.
Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten und wird der Tod von einem Angehörigen angezeigt, sind für die Beurkundung neben der Todesbescheinigung des Arztes noch vorzulegen:

  • bei ledigen Personen
    - eine Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Personen
    - eine Eheurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder das Stammbuch.
  • bei geschiedenen oder verwitweten Personen
    - ein Nachweis über die Auflösung der Ehe
      (rechtskr. Urteil bzw. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten)

Die meisten Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung dieser Amtsgänge. Dieses übernimmt die Anzeige des Sterbefalls und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden – d.h. Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen. Die Sterbeurkunde kostet 12 €, die Urkunden für

  • Krankenkasse
  • Rentenzwecke
  • religiöse Zwecke (Bestattung)

sind gebührenfrei.