Erschließungsbeitrag

Die Stadt Weinheim erhebt zur Refinanzierung ihrer Erschließungsanlagen, wie z.B. Anbaustraßen und Wohnwege, Erschließungsbeiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (153 KB) (Erschließungsbeitragssatzung).