Mobilfunkkonzept

Mobilfunkantenne auf Dach


Jedes Mobilfunknetz muss aufgrund des technischen Fortschritts bzw. des damit einhergehenden Kommunikationsverhaltens kontinuierlich an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Z.B. erfordern neue Übertragungstechniken andere Abstände zwischen den Basisstationen, so dass gegebenenfalls neue Standorte benötigt werden, oder bestehende Antennenstandorte müssen aufgegeben werden, für die dann ein entsprechender Ersatz erforderlich wird. Seit 2020 wird die Mobilfunkgeneration 5 G eingeführt. Viele technische Aspekte von 5 G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5 G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden, in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz-Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz-Band) oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz-Band).

Da die Kommunen bei diesem Thema zwar die Rolle des ersten Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger einnehmen, aufgrund der Gesetzeslage aber nur sehr begrenzt Einfluss auf die Netzgestaltung nehmen können, werden an dieser Stelle die Fakten zum Netzaus- und -umbau dargestellt.

Funktionsweise von Mobilfunk

Für die mobile Übertragung von Sprache oder Daten sind immer eine Basisstation (Sendeanlage) und ein mobiles Endgerät (Handy/ Smartphone/Stick) notwendig. Diese beiden Partner kommunizieren über Funkwellen miteinander. Aufgrund verschiedener technischer Bedingungen (Datenrate/Sendeleistung/ Nutzeranzahl) sind zur Versorgung eines Gebietes unterschiedlich viele Basisstationen notwendig.

Funkwellen sind nicht hörbar. An manchen Standorten wahrnehmbare "Brummgeräusche" können von einer Klimaanlage verusacht werden, die ggf. zur Kühlung der Sendeanlage erforderlich ist.

Standortfrage

Der Abstand der Sendeanlagen zueinander ist durch verschiedene technische Einflüsse begrenzt, da ein möglichst lückenloses Mobilfunknetz vorgehalten werden soll.

Ein größerer Abstand der Sendeanlagen zueinander führt zu einer höheren Sendeleistung sowohl der Antenne und auch des Mobilteils. Bei einem gleichmäßigen und gut verdichteten Netz wird die entsprechende Sendeleistung auf ein Minimum reduziert. Bei einem zu großen Abstand werden beide Teilnehmer möglicherweise mit Maximalleistung senden müssen, was zu einer jeweiligen Erhöhung der Strahlungsbelastung im direkten Umfeld führt.

Bedarf und Standort neuer Sendeanlagen oder von Ersatzanlagen können nur durch die jeweiligen Betreiber für sich selbst definiert bzw. festgelegt werden.

Rechtliches

Die Errichtung von Mobilfunkanlagen mit einer Eigenhöhe bis zu 10 m ist wie in vielen anderen Bundesländern auch in Baden-Württemberg verfahrensfrei. Das bedeutet, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist. Nur für Anlagen über dieser Höhe und damit hauptsächlich für eigenständige Mobilfunkmasten ist ein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Zum Betrieb einer solchen Anlage ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorzulegen, in der u.a. die erforderlichen Sicherheitsabstände angegeben werden. Alle Aspekte der Gesundheitsvorsorge sind durch die Bundesetzagentur geprüft und mit der Standortbescheinigung abgegolten. Weitergehende Vorsorgeabstände sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Rolle der Stadt Weinheim

Die aktive Mitwirkung bei der Standortfindung ist auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber möglich, welche eine Information der Kommune bei der Standortfindung vorsieht. Auf diese Weise soll im Wege des Dialoges eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung wird die Stadt Weinheim über geplante Neu- oder Ersatzstandorte informiert und kann sich entsprechend äußern oder auch eigene Vorschläge für Antennenstandorte machen.

Als Diskussionsgrundlage wurde im Jahr 2007 ein Mobilfunkkonzept erarbeitet, in dem das Stadtgebiet in verschiedene Bereiche bezüglich der Eignung für Sendeanlagen eingeteilt wurde. Dort wurden sogenannte Vorsorgewerte angenommen, welche deutlich über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehen. Das Konzept dient allerdings nur als Diskussionsgrundlage und ist kein rechtlich durchsetzbares Instrument.

Weiterführende Informationen

Die Standorte einzelner Sendeanlagen können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Umfassende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartner

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Tel.: 06201 / 82 - 212
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