Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind.Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist insbesondere zuständig für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Baugesuchen (Errichtung, Abbruch, Nutzungsänderung, Denkmalschutz) im Bereich der Stadt Weinheim und deren Stadtteile.Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt außerdem die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogener Daten sehr ernst und behandeln diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Hier (43 KB) erhalten Sie Informationen zum Datenschutz.
Werfen Sie bei Fragen gerne auch einen Blick in unsere Broschüre (6 MB) "Planen und Bauen", die Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthält, die dazu beitragen sollen, die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit den am Bau beteiligten Fachbehörden möglichst reibungslos zu gestalten.
Aufgrund der gegebenen Umstände sind Vorsprachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufgaben

Baurecht:

  • Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren
  • Beratung von Bauherren und Architekten über Bebaubarkeit der Grundstücke bzw. Regelungen der Bebauungspläne
  • Bauordnungsrechtliche Auskünfte, z.B. über brandschutzrechtliche Regelungen, Abstandsflächenvorschriften, notwendige Kfz- und Fahrrad-Stellplätze
  • Bearbeitung von Baulastübernahmeerklärungen
  • Zusammenarbeit mit den Bezirksschornsteinfegermeistern
  • Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bauüberwachung (Bauabnahmen, Baukontrollen etc.)
  • Maßnahmen zur Beseitigung baurechtlich illegaler Zustände
  • Einsichtnahme in Bauakten (22 KB) sowie Statikunterlagen (Bauregistratur) für Berechtigte
  • Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
  • Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab dem 01.11.2020 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Denkmalschutz:

MitarbeiterInnen Telefon
(06201)
  Zi.-Nr.   Aufgabengebiet
Herr Stoner
e-mail
82 - 234   261   Amtsleitung
Herr Menges
e-mail
82 - 398   236   Stellvertretende Amtsleitung
Frau Brenneis
e-mail
82 - 235   233   Sekretariat
Frau Huber
e-mail
82 - 711   231   Sekretariat
Frau Knapp
e-mail
82 - 273   233   Sekretariat
           
Baurecht          
Herr Stoner
e-mail
82 - 234
  261   Bauverständiger für alle Weinheimer Ortsteile,
Nächstenbach und Baugebiet "Römerloch"
Frau Rehberger
e-mail
82 - 298   235   Bauverständige für den Bereich westlich der B3,
also insbesondere Weststadt einschließlich Waid und Ofling
Herr Menges
e-mail
82 - 398   236   Bauverständiger für den Bereich östlich der B3,
also insbesondere Weinheimer Innenstadt, Kernstadt und Nordstadt
Frau Felber
e-mail
82 - 253   262   Verwaltungsrechtsangelegenheiten, Baulastübernahmeerklärungen
Frau Feißt
e-mail
82 - 283   232   Verwaltungsrechtsangelegenheiten, Baulastübernahmeerklärungen
Frau Grünewald
e-mail
82 - 295   262   Verwaltungsrechtsangelegenheiten
(Außenbereich)
Frau  Volpp
e-mail
82 - 291   232   Verwaltungsrechtsangelegenheiten, Baulastübernahmeerklärungen
Herr Ganz
e-mail
82 - 342   231   Bauüberwachung, Bauregistratur, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Frau Mayer
e-mail
82 - 347   234   Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz
           
Denkmalschutz          
Herr Menges
e-mail
82 - 398   236   Abteilungsleitung Denkmalschutz
Frau Feißt
e-mail
82 - 283   232   Denkmalschutz, Steuerbescheinigungen