Behördenwegweiser

Geschäftsstelle Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Beschreibung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Kaufverträge in Weinheim in der Kaufpreissammlung aus und leitet daraus die Bodenrichtwerte in €/m² für unbebaute und voll erschlossene Grundstücke ab, die vom Gutachterausschuss als unabhängigem Gremium für die Grundstücksbewertung beschlossen werden. Diese qualifizierten und neutralen Informationen über die Weinheimer Grundstücksmarktverhältnisse können von jedermann abgefragt werden und dienen als wertvoller Anhaltspunkt bei der Beurteilung von Angeboten auf dem Grundstücksmarkt und für die Bewertung von Immobilien.

Darüber hinaus erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag individuelle Gutachten des Verkehrswertes Ihrer Immobilie und hilft Ihnen bei der verlässlichen Beurteilung Ihrer Vermögenswerte.

Hausanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim (Bergstraße)
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Anfahrtsbeschreibung

Kontakt

Telefon 0620182292
Fax 0620182507
Internet Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Sonstiges

Zur Verbesserung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung haben sich gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) 13 Städte und Gemeinden des nördlichen Rhein-Neckar-Kreises zusammengeschlossen, um den gemeinsamen Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis zu bilden. Der neue Gutachterausschusses und seine Geschäftsstelle in Weinheim nahm offiziell zum 01.01.2021 seine Arbeit auf und übernimmt seither alle Aufgaben, die vorher bei den einzelnen Gemeinden lagen.

Der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialorgan unabhängiger Gutachter. Er ist weisungsunabhängig und nicht Teil der Stadt-/Gemeindeverwaltungen für deren Bereich er gebildet wurde. Der Gutachterausschuss unterliegt hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben ausschließlich der Fach- und Rechtsaufsicht des Landes.