Behördenwegweiser
Amt für Bildung und Sport
Beschreibung
Im Amt für Bildung und Sport werden Angelegenheiten bearbeitet, die in die Zuständigkeit der Stadt Weinheim als Schulträger und Träger von städtischen Kindertageseinrichtungen fallen. Zum Aufgabenbereich des Amtes zählen außerdem die Förderung des Sports und die Verwaltung der städtischen Sporteinrichtungen. Das Amt ist verantwortlich für die allgemeinbildenden Schulen mit Schulsporthallen, die städtischenKitas und Krippen sowie die sonstigen Sportanlagen.
Anfahrtsbeschreibung
Kontakt
Telefon 06201 / 82 - 540 (- 541)
Fax 06201 / 82 - 516
E-Mail bildung@weinheim.de
Internet
Amt für Bildung und Sport
Internet
Anfahrtsplan Innenstadt/Galerie
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Zuständigkeit
Schulen und Sport:
Schule:
- Verwaltung, Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Sporthallen
- Schulentwicklungsplan/Statistiken
- Schulsozialarbeit
- Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen
- Schulverbandsangelegenheiten (Schulverband Nördliche Badische Bergstraße)
- Förderung der Volkshochschule und Musikschule Badische Bergstraße
- Organisation des Schülerflohmarktes
- Schülerbeförderung
- Mittagsverpflegung an Kitas, Schulen und Horten
Sport:
- Verwaltung, Ausstattung und Betrieb der städtischen Sporteinrichtungen einschl. der Schulsportstätten
- Vergabe von städtischen Sportstätten sowie von zwei Sporthallen des Rhein-Neckar-Kreises für den Trainigsbetrieb und Sportveranstaltungen)
- Sportlerehrung
- Sportförderung nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Weinheim
- Organisation von Sportveranstaltungen
- Sportentwicklungsplanung
Frühkindliche Bildung und Schulkindbetreuung:
- Verwaltung, Einrichtung und Ausstattung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Zuschüsse/Förderung von Kindertageseinrichtungen in nicht städtischer Trägerschaft
- Gebührenabrechnung für den Besuch in Kindertageseinrichtungen
- Einrichtung, Organisation und Abrechnung von Betreuungsangeboten an (Ganztags-)Grundschulen, Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule
- Kindergartenbedarfsplanung
- Kommunaler Fachdienst Kindertagespflege
Kommunale Koordinierungsbüros
- Bildungsbüro Weinheim/Integration Central
- Übergang Schule-Beruf

