Lärmaktionsplan


Die Lärmaktionsplanung ist ein wesentliches Werkzeug zur Erfassung und Reduzierung des Umgebungslärms - ein zunehmendes, insbesondere durch den Straßen- und Schienenverkehr verursachtes Umweltproblem unserer Zeit. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die zur Beurteilung der örtlichen Situation erforderliche Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten und die daraus abgeleitete Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung.  

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Vorschriften der §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Weinheim verpflichtet, einen sogenannten Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die in einem LAP formulierten Maßnahmen entfalten, ähnlich den Darstellungen eines Flächennutzungsplans, nur eine behördeninterne Verbindlichkeit, jedoch keinen direkten Rechtsanspruch bespielsweise von Anwohnern.

Umsetzungsschritte

Die Lärmaktionsplanung umfasst mehrere Stufen:

1. Stufe

Erfassung und Bewertung der Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr und der Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr

Verfahren abgeschlossen seit 2012

Planunterlagen zur 1. Stufe:

LAP Weinheim 1. Stufe Endfassung (7,5 MB)

LAP Weinheim 1. Stufe Anlagen (8,8 MB)

2. Stufe

Erfassung und Bewertung der Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr und der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr

Verfahren abgeschlossen seit 2016

Folgende Verkehrswege in Weinheim wurden in der 2. Stufe betrachtet:
- alle Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet (A 5, A 659, B 3, B 38, L 3408, L 3257)
- weitere Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (8200 Kfz/24 h):
      - Bahnhofstraße
      - Westtangente
      - Multring (teilweise)
      - Bresauer Straße (teilweise)
      - Pappelallee
      - Freiburger Straße
      - Viernheimer Straße
- Bahnlinie Nr. 3601 Darmstadt - Mannheim-Friedrichsfeld - Heidelberg
- RNV Linie 5 (OEG)

Planunterlagen zur 2. Stufe:

LAP Weinheim 2. Stufe (2,1 MB)

Anlage 1 Weinheim Raster Lden Straße 2014 (558 KB)

Anlage 2 Weinheim Raster Ln Straße 2014 (532 KB)

Anlage 3 Weinheim Hotspot Lden Straße 2014 (554 KB)

Anlage 4 Weinheim Hotspot Ln Straße 2014 (536 KB)

Anlage 5 Weinheim Raster Lden Schiene (483 KB)

Anlage 6 Weinheim Raster Ln Schiene (498 KB)

Anlage 7 Weinheim Hotspot Lden Schiene (528 KB)

Anlage 8 Weinheim Hotspot Ln Schiene (516 KB)

Anlage 9 Weinheim Raster Lden Gesamtlärm (573 KB)

Anlage 10 Weinheim Raster Ln Gesamtlärm (557 KB)

Anlage 11 Kartierte Strecken (29 KB)

3. Stufe

In der 3. Stufe geht es im Wesentlichen um die Überprüfung der Wirksamkeit und die Bewertung der 2. Stufe. Inhaltlich geht es unter anderem um weitere Tempo-30-Bereiche auf der B3 und der Birkenauer Talstraße. Desweiteren sollen Verkehrszählungen auf der Kreisverbindungsstraße nach Laudenbach die Gewissheit bringen, dass die B3 insbesondere in der Ortsdurchfahrt von Sulzbach entlastet wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Lückenschluss der Lärmschutzwand der BAB A5 in Fahrtrichtung Darmstadt zwischen dem Parkplatz Wachenburg und dem Waidsee. Außerdem wird festgelegt, dass Lärmschwerpunkte in der geplanten Zukunftswerkstatt beim Thema Mobilität einfließen sollen, um in einem Mobilitätskonzept berücksichtigt werden zu können.
 
Während in der 1. Stufe der Bahnlärm eine Hauptrolle gespielt hatte, ist dieser mittlerweile in einem kommunalen Lärmaktionsplan nicht mehr relevant. Seit 2015 ist das Eisenbahnbundesamt für den Lärmschutz an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Im Rahmen der Offenlage der Lärmaktionsplanung der Bahn im Jahr 2018 gab es von Seiten der Weinheimer Bürgerinnen und Bürger eine rege Beteiligung. Auch hier wird die nächste Stufe 2024 durchgeführt.

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 22.09.2021 die überarbeitete Fassung des Lärmaktionsplans gemäß §47d BImSchG beschlossen. Der überarbeitete Lärmaktionsplan der Stadt Weinheim ist mit dem Gemeinderatsbeschluss am 22.09.2021 in Kraft getreten.

Planunterlagen zur 3. Stufe:

Kurzbericht LAP Weinheim 3. Stufe (215 KB)

4. Stufe

In der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt im Wesentlichen die Überprüfung und Bewertung der dritten Stufe der Lärmaktionsplanung. Grundlage sind die Lärmkarten und Belastungsstatistiken der Umgebungslärmkartierung der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) 2022.

Offenlage zum Lärmaktionsplan (Überarbeitung gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG)

vom 12.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024

HINWEIS: Die nachfolgenden Informationen sind nur bis einschließlich 13.12.2024 hier einsehbar.

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Durchführung der Offenlage zum Lärmaktionsplan (Überarbeitung gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG) beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann in der Zeit vom 12.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@weinheim.de übermittelt werden.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet können sämtliche oben genannten Unterlagen im genannten Zeitraum in der Stadtbibliothek Weinheim  (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist sowohl dem Amt für Stadtentwicklung als auch der Stadtbibliothek schriftlich übermittelt oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Gelegenheit zur Erörterung der Planung besteht im Rathaus Weinheim, Obertorstraße 9, Eingang D, Amt für Stadtentwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 367 wird gebeten.

Für die Lärmaktionsplanung gelten die gleichen Datenschutzbestimmungen, wie für die Bauleitplanung. Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung können Sie in der Stadtbibliothek Weinheim sowie im Amt für Stadtentwicklung einsehen oder im Internet unter Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung (173 KB).

Hier können Sie die Planunterlagen herunterladen:

Lärmaktionsplan 4. Stufe (14,6 MB)

Bekanntmachung (325 KB)