Mehrere Einsätze

Weinheimer Feuerwehr mehrfach in der Nacht zum Dienstag am Werner-Heisenberg-Gymnasium im Einsatz

In der Nacht auf Dienstag wurde die Freiwillige Feuerwehr Weinheim mehrfach durch die automatische Brandmeldeanlage des Werner-Heisenberg-Gymnasiums alarmiert. Insgesamt rückten die Einsatzkräfte viermal mit den Feuerwehrabteilungen Stadt und Sulzbach aus, um kurz nach 1 Uhr, gegen 4 Uhr, kurz vor 5 Uhr sowie ein weiteres Mal gegen 6:30 Uhr. Vor Ort stellte sich heraus, dass jeweils derselbe Rauchmelder in der Tiefgarage des Schulgebäudes die Auslösung verursacht hatte. Beim ersten Einsatz wurde der betroffene Bereich umfassend durch die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr erkundet. Weder Rauch noch Feuer konnten festgestellt werden. Die Anlage wurde daraufhin zurückgestellt und der Einsatz beendet. Da die Brandmeldeanlage weiterhin aktiv blieb, löste sie in den darauffolgenden Stunden erneut mehrfach aus. Solange eine Brandmeldeanlage betriebsbereit ist und einen Alarm absetzt, ist die Feuerwehr verpflichtet, jeder Auslösung nachzugehen. Eine eigenständige Deaktivierung oder technische Veränderung durch die Feuerwehr ist rechtlich nicht zulässig, da dies ausschließlich in die Verantwortung des Betreibers fällt. Trotz mehrfacher Versuche konnte zunächst kein Verantwortlicher des Objekts erreicht werden. Erst am frühen Morgen gelang der Kontakt, sodass die Anlage ordnungsgemäß an den Betreiber übergeben und die Verantwortung für die weitere Überwachung des fehlerhaften Melders auf diesen übertragen werden konnte. Danach war für die Feuerwehr kein weiterer Einsatz erforderlich. Bei der Weinheimer Feuerwehr gab es am Dienstag mehrere Anfragen, weshalb die Feuerwehr bei jedem Alarm mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) ausrückte. Hierzu ist klarzustellen, bei einem Objekt dieser Größe kann zu Beginn eines Alarms nicht ausgeschlossen werden, dass die Meldung aus einem anderen Gebäudeteil stammt und möglicherweise ein Brandgeschehen vorliegt. Das Fahren mit Sondersignal ist in solchen Fällen erforderlich, um die gesetzlich geforderte Eile zur Gefahrenabwehr zu gewährleisten (§ 35 und § 38 Straßenverkehrsordnung). Nur so dürfen Einsatzfahrzeuge unter gebotener Vorsicht auch rote Ampeln überqueren oder Vorrang im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Für die Feuerwehr ist jeder Alarm einer Brandmeldeanlage grundsätzlich ernst zu nehmen, bis eine eindeutige Lagefeststellung erfolgt ist. Auch Fehlalarme verursachen daher einen vollständigen Einsatzablauf, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
 

(Erstellt am 08. Oktober 2025)

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