Briefwahlbüro ab 2. Februar im Rathaus

Am Sonntag, 8. März, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Auch diesmal wird wieder eine hohe Briefwahlbeteiligung erwartet. Die Weinheimer Stadtverwaltung ist gewappnet. Die Öffnung eines Briefwahlbüros ist ab Montag 2. Februar vorgesehen. 

Es befindet sich dann im kleinen Sitzungssaal des Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D. Der Zugang wird ausgeschildert sein.
Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigungen werden am Montag, 26. Januar, an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt, wie das Wahlamt im Bürger- und Ordnungsamt mitteilt. Wer keine Briefwahl plant, begibt sich am Wahltag mit dieser Benachrichtigung und einem gültigen Personalausweis ins Wahllokal.
 
Wer Briefwahl nutzen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann online auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über einen QR-Code oder per Email an wahlamt@weinheim.de schriftlich beantragt werden. Für die E-Mail-Beantragung wird der vollständige Name, die aktuelle Wohnadresse und das Geburtsdatum benötigt. Wahlscheine können aber auch persönlich während den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros beantragt werden. Und hierfür wird das Briefwahlbüro am 2. Februar geöffnet.
Dabei müssen die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe auszufüllen oder vor Ort seine Stimme abzugeben und in die Wahlurne zu werfen. Sollte für eine dritte Person die Unterlagen abgeholt werden, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben sein. Eine eigene Vollmacht wird aber auch akzeptiert - die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr. Ein Lift für Gehbehinderte steht zur Verfügung. Telefonisch erreichbar ist das Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten unter 06201/82-530 und 82-531 oder per Mail über wahlamt@weinheim.de bis 6. März. 15 Uhr
 
 

(Erstellt am 26. Januar 2026)

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