Abfall
Für alle Fragen zur Abfallentsorgung ist der Rhein-Neckar-Kreis mit der AVR zuständig.
Altlasten
Der Begriff „Altlasten" ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert und beschreibt ehemalige Mülldeponien (Altablagerungen) sowie ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
In Weinheim befinden sich vieler dieser belasteten Flächen entlang der Bahnlinie an der ehemaligen Achse der industriellen Entwicklung.
Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Bearbeitung der Altlastenfälle verantwortlich. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den einzelnen Flächen.
Wasserrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis
Frau Sartorius
Kurpfalzring 106
69123 Heidelberg
Telefon 06221 / 522 - 17 42
Telefax 06221 / 522 - 9 17 42
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