Die städtischen Finanzen
Im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts steht den Kommunen die Finanzhoheit zu. Diese konkretisiert sich durch den Haushalt. Der kommunale Haushalt besteht aus der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan, der integrierter Bestandteil der Haushaltssatzung ist. Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit all ihren finanziellen Auswirkungen. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu.
Nach der Aufstellung des Zahlenwerks mit allen seinen Bestandteilen und Anlagen wird der Haushaltsplanentwurf durch den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung eingebracht. Danach folgen die Beratungen in den städtischen Gremien, bevor die Beschlussfassung und damit die Verabschiedung im Gemeinderat erfolgt.
Die Ausgaben der Stadt werden im Wesentlichen über Gebühren, Steuern und Beiträge finanziert. Von besonderer Bedeutung sind die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Erwerbseinkünfte, Vermögenserträge sowie Erträge aus Zinsen, da sie die abgabepflichtigen Bürger nicht belasten. Reichen die Mittel nicht aus, darf die Stadt im Finanzhaushalt Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aufnehmen, die jedoch als Gesamtbetrag im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen.
Die Haushaltsplanung sowie die Steuerung und Überwachung des Haushaltsvollzugs erfolgen durch die Stadtkämmerei. Für die stadtinterne Prüfung ist das Rechnungsprüfungsamt zuständig.
Haushaltsplan-Entwurf 2025 (6 MB)
Haushaltsplan 2024 (6,5 MB)
Haushaltsplan 2023 (9,9 MB)
Haushaltsplan 2022 (6 MB)
Jahresabschluss 2014 (13,8 MB)