Wahlen / Abstimmungen

nächste Wahl: Landtagswahl 08. März 2026

Pressemitteilung

Wer ist wahlberechtigt?

Im April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben alle Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen: die erste für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), die zweite für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Bei der nächsten Landtagswahl, die am 08.03.2026 stattfindet, sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, 
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind auch Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen.

Wer ist nicht wahlberechtigt?

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Nicht wahlberechtigt sind außerdem Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben, sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen sind daher bei der Landtagswahl auch die in Baden-Württemberg lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) nicht wahlberechtigt.

Informationen und Ergebnisse vorangegangener Wahlen

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