Wahlen / Abstimmungen

Bundestagswahl 23.02.2025

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Hier gelangen Sie zum Antragsformular für Deutsche im Ausland.

Antragsformulare für Deutsche im Ausland

Anlage 2 - frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (212 KB)
Anlage 2a - Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen (208 KB)

Informationen und Ergebnisse vorangegangener Wahlen

Informationen Wahlhelfer

Videos: Informationen für Wahlhelfer

Video: Ermittlung Wahlergebnis

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