Erster Bürgermeister
Beschreibung
Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung einen hauptamtlichen Beigeordneten vor, der als so genannter Wahlbeamter vom Gemeinderat auf acht Jahre gewählt wird. Er ist ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters und führt die Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister".
Er leitet den ihm übertragenen Geschäftskreis.
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Zu seinem Dezernat gehören die folgenden Ämter/Dienststellen:
- Amt für Baurecht und Denkmalschutz
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Stadtentwicklung
- Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation
- Bauverwaltungsamt
- Feuerwehr
- Grünflächen- und Umweltamt
- Referat des Ersten Bürgermeisters
- Tiefbauamt
Persönlicher Kontakt
Vorzimmer