Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Rettungsgasse

Warum?

In Deutschland muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Nach einem Unfall zählt jede Minute. Denn jede Minute erhöht die Überlebenschance von Unfallopfern. So rettet eine richtig gebildete und frei gehaltene Rettungsgasse Leben.

Gleichzeitig lassen sich Straßensperrungen und Staus schneller auflösen, wenn Einsatzkräfte früher zum Einsatzort kommen.

Der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht geeignet. Zum einen ist er nicht überall durchgehend ausgebaut und zum anderen können Fahrzeuge, die eine Panne haben, den Weg versperren.

Wann?

Immer wenn Fahrzeuge

  • Schrittgeschwindigkeit fahren (stockender Verkehr) oder
  • stehen (Stau).

Wie lange?

Bis der Verkehr wieder ungehindert fließt.

Achtung: Halten Sie die Rettungsgasse weiter offen, auch wenn das erste Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist. Es können noch weitere Einsatzkräfte folgen – auch nach einiger Zeit noch. Halten Sie die Rettungsgasse so lange offen, bis der Verkehr wieder rollt.

Wo?

Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung.

Wie?

Bilden Sie die Rettungsgasse immer zwischen dem äußerst linken und dem direkt rechts danebenliegenden Fahrstreifen.

Machen Sie Platz und ermöglichen Sie schnelle Hilfe. Halten Sie die Rettungsgasse frei. Denn sie ist Fahrweg für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr.

Behindern Sie diese nicht durch Gaffen.

Was, wenn nicht?

Wenn Sie keine vorschriftsmäßige Gasse bilden, kann Sie das EUR 200,00 und 2 Punkte im Fahreignungsregister kosten. Darüber hinaus droht ein Monat Fahrverbot.

Achtung: Wenn Sie die Rettungsgasse blockieren und so die Einsatzkräfte behindern, beträgt das Bußgeld EUR 240,00. Geht damit eine Gefährdung einher, erhöht sich das Bußgeld auf EUR 280,00, mit Sachbeschädigung (Unfall) auf EUR 320,00.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 11 Absatz 2 Besondere Verkehrslagen

Freigabevermerk

12.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr