Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Vorbeugender Brandschutz

Um einem Brand vorzubeugen, können Sie verschiedene Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen.
Seien Sie aufmerksam im Umgang mit Feuer und Elektrizität. Die häufigsten „Brandstifter“ im Haushalt sind beispielsweise:

  • Zigaretten
  • Kerzen, die unbeaufsichtigt abbrennen
  • Elektrogeräte, wie beispielsweise Fernseher, Heizlüfter oder Heizdecken, die unsachgemäß genutzt werden (z.B. abgeknickte Kabel, unbeaufsichtigter Betrieb, kein Sicherheitsabstand zu Möbeln und Gardinen)
  • Mehrfachsteckdosen, die bei elektrischer Überlastung erhitzen
    Es sollte an Mehrfachsteckdosen kein Gerät mit hoher Stromaufnahme wie beispielsweise Waschmaschine oder Geschirrspüler angeschlossen werden.
  • Kaminfeuer, Kamin- und Kachelöfen
    Kamine und Kachelöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher ein Schornsteinfeger auf Brandsicherheit und sicherer Abgasführung überprüft hat.
  • Grillen in Innenräumen wie z.B. im Wintergarten oder auf Balkonen
    Dies kann außerdem tödlich enden. Die entstehenden Verbrennungsgase sind tödlich.
  • in Leinöl getränkte Stofflappen
    Diese sind lange nach der Verwendung brennbar und können sich selbst entzünden. Sie sollten in nicht brennbaren, luftdicht verschließbaren Behältern gelagert werden.
  • nicht abgeschaltete Bügeleisen

Feste wie Weihnachten, Silvester oder Ostern fordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Unsachgemäßer Umgang mit Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Silvesterraketen führen jedes Jahr wieder zu Bränden.

Achtung: Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist in Baden-Württemberg aufgrund ihrer hohen Brandgefahr verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Himmelslaternen sind mit einer Flamme bestückte Papierlampions. Sie werden auch "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" genannt.

Effektiven Schutz bietet die Installation eines Rauchmelders. Er warnt Sie rechtzeitig bei Auftreten eines Brandes vor dem gefährlichen Brandrauch. Dies ist besonders nachts von großer Bedeutung, da schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann.

Auch Feuerlöscher und Feuerlöschdecken sind in vielen Haushalten keine Seltenheit mehr. Mit beiden können Sie bei kleinen Bränden eine aktive Brandbekämpfung leisten. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher und die Feuerlöschdecke leicht zugänglich aufbewahrt werden. Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen gut durch und machen Sie sich schon im Voraus mit dem richtigen Gebrauch vertraut.

Achten Sie auch darauf, dass Rettungswege nicht versperrt werden. Im Fall eines Brandes sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus so schnell wie möglich verlassen können. Auch sollte der Einsatz der Feuerwehr nicht durch Hindernisse erschwert werden.

Freigabevermerk

04.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
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Do. 14.00 - 18.00 Uhr

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