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Leistungen

Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs

Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Nähere Informationen folgen in Kürze

Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Ausländische amtliche Kennzeichenschilder oder Abmeldevermerk/-bescheinigung, sofern diese vorhanden sind
  • EG-Übereinstimmungserklärung - COC-Papier bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, benötigen Sie ein Gutachten gem. § 21 StVZO
  • Nachweis über den Tag der Erstzulassung (z. B. bei Fahrzeugen aus USA)
  • Kaufvertrag und/oder Originalrechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
  • Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 km hat
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Kosten

  • Gebühr: 30,60 € bis 45,90 € *
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.

Hinweise

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Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr