Kindertagespflege

Kindertagespflege Weinheim
sitzendes Kind spielt.

Was ist Kindertagespflege?

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine anerkannte und gesetzlich geregelte Form der Kinderbetreuung, die besonders durch kleine Gruppen und eine familiennahe Atmosphäre überzeugt. Eine qualifizierte Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut dabei in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig – entweder im eigenen Zuhause, im Haushalt der Eltern oder in speziell dafür eingerichteten Räumen.

Arbeiten mehrere Tagespflegepersonen im Verbund zusammen, kann auch eine größere Gruppe betreut werden.

Die Kindertagespflege steht grundsätzlich Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren offen, richtet sich jedoch vorrangig an Kinder unter drei Jahren. Sie bietet eine flexible und persönliche Alternative zu institutionellen Betreuungsformen wie Krippen oder Kindertagesstätten und ist diesen gesetzlich gleichgestellt.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes.

Warum Kindertagespflege? Pädagogisch wertvoll und alltagsnah

Warum Kindertagespflege? - Pädagogisch wertvoll und alltagsnah

Die Kindertagespflege bietet besonders für Kinder unter drei Jahren ideale Entwicklungsbedingungen. Kleine Gruppen und feste Bezugspersonen schaffen eine vertrauensvolle Umgebung, in der sich Kinder sicher und geborgen fühlen. Diese Struktur gibt Orientierung und unterstützt eine gesunde emotionale und soziale Entwicklung.

Auch für Eltern ist die Kindertagespflege eine wertvolle Unterstützung im Alltag. Dank der familiären Atmosphäre und flexibler Betreuungszeiten – zum Beispiel am frühen Morgen, späten Abend, oder an einzelnen Wochentagen – lässt sich die Betreuung optimal an den individuellen Lebensrhythmus von Familien anpassen.

Tagespflegepersonen begleiten die Kinder liebevoll und kompetent durch ihren Alltag. Sie gestalten altersgerechte Lern- und Spielangebote, fördern die kindliche Neugier und schaffen Raum für selbstbestimmte Erfahrungen. Im sozialen Miteinander mit anderen Kindern lernen die Kleinen wichtige Grundlagen für das Leben in der Gemeinschaft.

Ganz nebenbei erwerben die Kinder hier durch sogenannte Alltagsbildung wichtige Kenntnisse, die eine Grundlage für ihren späteren Bildungsweg legen.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Um als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen zu dürfen, ist eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle vom Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen haben:

·  ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt,

·  ein ärztliches Gesundheitszeugnis eingereicht,

·  an einem Qualifizierungskurs teilgenommen oder eine vergleichbare pädagogische 
   Ausbildung absolviert.


Erst nach sorgfältiger Prüfung erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis.

Gut zu wissen: Kinder, die von einer zugelassenen Tagespflegeperson betreut werden, sind gesetzlich unfallversichert – genauso wie Kinder in Krippen oder Kindergärten.

Wie wird Kindertagespflege finanziert

Betreuung in der Kindertagespflege - Zahlen und Rahmenbedingungen

In der Kindertagespflege betreut eine qualifizierte Tagespflegeperson in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Im Platzsharing kann sie bis zu zehn Betreuungsverhältnisse eingehen – eigene Kinder zählen dabei nicht mit. Schließen sich mindestens zwei Tagespflegepersonen zusammen, können gemeinsam bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Jede Tagespflegeperson benötigt dabei eine eigene Pflegeerlaubnis.

In solchen Zusammenschlüssen ist die pädagogische und vertragliche Zuordnung jedes Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson verpflichtend.

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt des Rheins-Neckars-Kreises.

Die Wahl der Tagespflegeperson liegt immer in der Hand der Eltern. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die direkte Kontaktaufnahme zu den auf dieser Website aufgeführten Tagespflegepersonen in Weinheim.

Der kommunale Fachdienst der Stadt hilft gerne bei der Vermittlung passender Betreuungsangebote.

Förderung der Kindertagespflege

Finanzierung der Kindertagespflege - privat oder öffentlich?

Kindertagespflege kann auf zwei Wegen finanziert werden:


Private Finanzierung
Eltern vereinbaren die Kosten, Betreuungszeiten und Inhalte direkt mit der Tagespflegeperson.

Öffentliche Förderung (§ 23 SGB VIII)
Eltern können beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreis einen Zuschuss zur Finanzierung der Kindertagespflege beantragen.

Antragsformulare und Beratung:

·Telefonisch: 06221 / 522 - 1520
·Online: www.rhein-neckar-kreis.de
·Persönlich: Bürgerbüro Weinheim Dürrestr. 2 (Formulare erhältlich und zur Weiterleitung einreichbar)

Kommunaler Zuschuss durch die Stadt Weinheim

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Weinheimer Familien zu gewährleisten und Kindern einen möglichst frühen Zugang zu angemessener Förderung zu ermöglichen, unterstützt die Stadt Weinheim den Ausbau der Kindertagespflege seit dem 01.01.2013 unter anderem mit einem finanziellen Zuschuss an die Tagespflegepersonen in Höhe von 1,50 € pro Betreuungsstunde und Kind, sobald mindestens fünf Wochenstunden Betreuung erfolgen.

Diese kommunale Förderung versteht sich als freiwillige, zusätzliche Leistung zur jeweiligen Förderung des Rhein-Neckar-Kreises. Sie steht unter Haushaltsvorbehalt.

Voraussetzungen für die kommunale Förderung:

  • Hauptwohnsitz des Tagespflegekindes und Betreuungsort der Tagespflege befinden sich in Weinheim
  • Die Tagespflegeperson verfügt über eine Qualifizierung als Tagesmutter/Tagesvater und eine gültige Tagespflegeerlaubnis des Jugendamtes, die nicht auf die Person des/der betreuten Kindes/Kinder beschränkt ist
  • Die Tagespflege ist aus folgenden Gründen erforderlich:
    - Erwerbstätigkeit der Eltern
    - Erwerbssuche
    - Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme (Aus-, Fort-, Weiterbildung)
    - Schul- oder Hochschulausbildung
    - Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nach SGB II
    - Sonstige wichtige zu erläuternde Gründe
  • Bei erzieherischen Hilfen des Jugendamtes in Tagesgruppen gem. § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vergleichbaren Leistungen erfolgt keine Bezuschussung

    Für weitere Auskünfte zur Kindertagespflege wenden Sie sich gerne an den kommunalen Fachdienst der Stadt Weinheim

Kontaktdaten kommunaler Fachdienst Kindertagespflege

Kontaktdaten:

Die Tagespflegeperson muss einen Antrag auf Förderung für jedes betreute Kind bei der Stadt Weinheim - Amt für Bildung und Sport - stellen: Antragsformular (150 KB)
Ein Zuschuss wird ab dem Datum der Antragstellung gewährt .
Er kann rückwirkend ab dem ersten Tag des Vormonats bewilligt werden.

Weitere Auskünfte zur Weinheimer Förderung der Kindertagespflege:

Kontakte:                                                             Hier finden Sie uns:   
                                                                     
Amt für Bildung und Sport                               Anfahrtsskizze (511 KB)
Abteilung frühkindliche Bildung                     Weinheim Galerie (Eingang Bürgerbüro)
Dürrestraße 2
69469 Weinheim
                                    
Frau Knapp
e-mail: j.knapp@weinheim.de                             2. OG, Zi. 235
Telefon 06201 / 82 - 472
Telefax 06201 / 82 - 505

Frau Schwabach                                                   2. OG, Zi. 235
e-mail: m.schwabach@weinheim.de
Telefon 06201 / 82 - 872
Telefax 06201 / 82 - 505

Für Informationen zur Kindertagespflege und/oder bei Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater steht das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis , Telefon 06221 / 522 - 15 20, zur Verfügung:


Formulare und Onlinedienste

Tagespflegestellen

Tagespflegestellen in Weinheim (Kernstadt und Ortsteile)

Das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Weinheim führt eine Datenbank mit Weinheimer Tagespflegepersonen zur. Eltern, die eine Tagespflegestelle für ihr Kind suchen, können sich direkt mit der Tagespflegestelle telefonisch in Verbindung setzen und bei gegenseitigem Interesse einen Termin im Haushalt der Tagespflegeperson vereinbaren.

Folgende Tagespflegepersonen haben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben:

Innenstadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten
Fünfstück Heike
(Innenstadt)

Telefon 0176 / 81 49 67 91

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie nach Absprache
Katzer Lucia
(Innenstadt)

Telefon 06201 / 18 28 41

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.30 Uhr - 14.30 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Seidel Susanne / Benkner Dana Diandra / Weiss Markus

Kindertagespflege "Kids at Sue"
(Innenstadt)

Telefon 06201 / 8 78 45 01 oder
0171 / 3 65 68 66

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
"Morning Kids"
(5 x wöchentlich)
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 13.00 Uhr

"Day Kids"
(3 - 5 x wöchentlich)
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Aydogdu Özlem / Hack Adriana


Kindertagespflege "Zwergentreff"
(Innenstadt)

Frau Aydogdu:
Telefon 06201 / 2 62 72 81
0176 / 31 39 88 41

Frau Hack:
0157/ 58 21 68 04

e-mail
Kinder im Alter
bis 6 Jahre
Täglich (werktags)
nach Absprache

ggfs. am Wochenende
nach Vereinbarung
Lützelsachsen
Einrichtung
Alter von bis

Öffnungszeiten:
Andrea Foßhag
Tagespflegestelle
" Frau Holle"

(Lützelsachsen)

Tel. 06201/ 3890593
Kinder im Alter von 6 - 10 Jahren nach persönlicher Absprache
Döringer Yvonne
Stapf Claudia
(bei Beetz)
(Lützelsachsen)

Telefon 06201 / 2 56 33 51

e-mail
e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Täglich (werktags)
ca. 07.00 Uhr - ca. 15.30 Uhr
sowie in Absprache

Zschommler Serlina
Kindertagespflege "Sonneninsel"

(Lützelsachsen)

Telefon 06201 / 50 11 72

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Täglich (werktags)
07.30 Uhr - 17.30 Uhr
Nordstadt
Einrichtung
Alter von bis

Öffnungszeiten:
Kindertagespflege "Kuschel Oase"
Frau Beutel / Frau Delvenne
(Nordstadt)

Telefon 0151 / 41 21 95 64 oder
0176  / 60 83 10 98

e-mail
e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Loos Esther-Maria
(Nordstadt)

Telefon 0152 / 31730305

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.45 Uhr - 13.45 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Yeter Ayse
Kindertagespflege "Wonneproppen"
(Nordstadt)

Telefon 0176 / 34 94 74 51

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Oberflockenbach
Einrichtung Alter von bis
Öffnungszeiten:
Gudath Sabine
Kindertagespflege "Flocke-Kids"
(Oberflockenbach)

Telefon 06201 / 8 72 24 68

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
08.00 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Mangold Julia
Kiefer Katharina
Kindertagespflege "Haus der kleinen Wunder"
(Oberflockenbach)

Telefon 0176 / 59020912

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
(flexibel)
Täglich (werktags)
06.30 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Schollenberger Jozefa
Kindertagespflege "Sonnenkäfer"
(Oberflockenbach)

Telefon 06201 / 8 76 84 42

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Südstadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten:
Porwolik Marian
(Südstadt)

Telefon 06201 / 1 72 89

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
4 Jahre
Täglich (werktags)
07.00 Uhr - 18.00 Uhr
Weststadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten:

Bohnenberger Stefanie
Kindertagespflege "Windelflitzer"
(Weststadt)

Telefon 06201 / 4 88 47 96

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
07.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donauer Mareike
Kindertagespflege "Zwergenland"

Telefon 06201 / 50 14 73

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.30 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Kling Karin
Kindertagespflege "Zwergennest"
(Weststadt)

Telefon 06201 / 1 67 23 (AB)

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Nasseri Haleh
(Weststadt)

Telefon 0176 / 30 64 24 53

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
ab April 2019
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Szymanska Krystyna
Kindertagespflege "Regenbogen"
(Weststadt)

Telefon 0176/ 32 69 77 53


e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag
07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Weidinger Petra
(Weststadt)

Telefon 06201 / 3 89 19 16

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
07.30 Uhr - 14.00 Uhr
ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Weitz Liza "Wunderland"

(Weststadt)

Telefon 0151 / 29 00 63 13

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache


Die Betreuungszeiten können von den dargestellten Zeiten abweichen und sind im direkten Kontakt mit den Tagespflegepersonen zu besprechen.

Kontaktadresse für weitere Eintragswünsche: e-mail:bildung@weinheim.de


Weitere Informationen zur Kindertagespflege bzw. zu aktiven Tagespflegepersonen erhalten Sie über die Außenstelle des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Tel. 06221 / 522 - 6110.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Bildung und Sport
Dürrestraße 2
Eingang Bürgerbüro, 2. OG

Tel.:  06201 / 82 - 472
Fax:  06201 / 82 - 516
e-mail

Hier finden Sie uns:
Weinheim Galerie,
Eingang Bürgerbüro, 2. OG
Anmeldung Zimmer 235

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo., Di.,
08.00 - 12.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16:00 Uhr
Do. 14.00 - 18:00 Uhr