Vorschulische Kinderbetreuung und -förderung

Kind im Kindergarten


In Weinheim ist die Zahl der Kindergarten- und Krippenkinder entgegen der bundesweiten Entwicklung nach wie vor sehr hoch. Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder in Tagespflege.

Weinheim zeichnet sich in der Kinderbetreuung durch ein vielfältiges Angebot aus. Es stehen Krippen und Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger zur Verfügung. Allen Einrichtungen ist es wichtig, einen guten Kontakt mit den Eltern und Erziehungspartnern zu pflegen. Jedes Kind wird behutsam in der Einrichtung eingewöhnt, im Laufe seiner Kindergartenzeit reflektierend beobachtet und individuell gefördert. Regelmäßige Gespräche mit den Erziehungsberechtigten gehören dazu. Ansprechpartner/innen bei der Stadt Weinheim für die Krippen und Kindertageseinrichtungen finden Sie beim Amt für Bildung und Sport.

Die Stadt Weinheim legt Wert auf eine qualifizierte Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, um den Kindern einen guten Übergang in die folgende Bildungsstätte zu ermöglichen. Außerdem besteht ein ausgezeichnetes Netzwerk zur Sprach- und Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in Weinheim.

Des Weiteren setzt sich der Gesamtelternbeirat für die Kitas, Krippen und Horte für die Belange der Eltern ein.

Abhängig vom Familieneinkommen ist es möglich, beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises einen Zuschuss zum Kitabeitrag zu beantragen. Anmeldeformulare erhalten Sie auch beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. für die Teilnahme am Mittagessen in Kitas) können ebenfalls beantragt werden. Die Antragsformulare sind im Landratsamt und seinen Außenstellen, beim Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis sowie beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim erhältlich.

Die Betreuung von Kindern bei Tageseltern ist eine familiennahe Betreuungsform. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater ist Ihnen das Amt für Bildung und Sport gerne behilflich.