Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind.Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist insbesondere zuständig für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Baugesuchen (Errichtung, Abbruch, Nutzungsänderung, Denkmalschutz) im Bereich der Stadt Weinheim und deren Stadtteile.Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt außerdem die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogener Daten sehr ernst und behandeln diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Hier (43 KB) erhalten Sie Informationen zum Datenschutz.
Werfen Sie bei Fragen gerne auch einen Blick in unsere Broschüre (6 MB) "Planen und Bauen", die Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthält, die dazu beitragen sollen, die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit den am Bau beteiligten Fachbehörden möglichst reibungslos zu gestalten.
Aufgrund der gegebenen Umstände sind Vorsprachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Aufgaben
Baurecht:
- Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren
- Beratung von Bauherren und Architekten über Bebaubarkeit der Grundstücke bzw. Regelungen der Bebauungspläne
- Bauordnungsrechtliche Auskünfte, z.B. über brandschutzrechtliche Regelungen, Abstandsflächenvorschriften, notwendige Kfz- und Fahrrad-Stellplätze
- Bearbeitung von Baulastübernahmeerklärungen
- Zusammenarbeit mit den Bezirksschornsteinfegermeistern
- Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauüberwachung (Bauabnahmen, Baukontrollen etc.)
- Maßnahmen zur Beseitigung baurechtlich illegaler Zustände
- Einsichtnahme in Bauakten (22 KB) sowie Statikunterlagen (Bauregistratur) für Berechtigte
- Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
- Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab dem 01.11.2020 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Denkmalschutz:
- Beratung und Auskünfte zum Denkmalschutz
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen und im Bereich der Gesamtanlagenschutzsatzung Weinheim
- Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Förderung
(Antrag und Merkblatt (235 KB) )