Standesamt
Achtung:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben wie das Standesamt.
Das Erste und meist Einzige was mit diesem Amt jedoch verbunden wird, ist die Möglichkeit, dort zu heiraten. Doch beim Weinheimer Standesamt dreht sich der Alltag um weit mehr. Was des einen Glück, ist des anderen Leid: Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Kirchenaustritte, Namensänderungen, Adoptionen und Sterbefälle beschäftigen die Mitarbeiterinnen tagtäglich - Leben in seiner Bandbreite.
Modernisierung des Namensrechts
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts ist zum 01.05.2025 in Kraft getreten.
Durch dieses Gesetz ergeben sich neue Möglichkeiten der Namensführung.
Die Reform des Namensrechts umfasst:
- Paare können beide Familiennamen zu einem gemeinsamen Doppelnamen zusammensetzen, gleiches gilt für Kinder.
- Scheidungskinder können einfacher ihren Familiennamen ändern.
- Angehörige der Sorben können nun geschlechtsangepasste Familiennamen eintragen lassen.
- Auf friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit wird nun Rücksicht genommen.
- Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption - die angenommene (adoptierte) Person kann ihren Nachnamen wählen.
- U.v.m.
Die wichtigsten Neuerungen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.
