Ausländerabteilung
In Weinheim leben mehr als 7000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von etwa 16 %. Die Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Spanien, Polen, Italien, Syrien, Bulgarien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dieser Personen. Die Hauptaufgabe besteht in der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, der Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen und Verpflichtungserklärungen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde gleichzeitig mit der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit treffen und die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen prüfen. Außerdem erteilen wir allgemeine Auskünfte und beraten bei allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht.
Terminvereinbarung und Öffnungszeiten
Die Ausländerabteilung ist grundsätzlich während der angegebenen Zeiten geöffnet. Persönliche Vorsprachen zur Anmeldung des Wohnsitzes, der Beantragung von Aufenthaltstiteln und der Abgabe von Verpflichtungserklärungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an die unten angegebenen Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen.
Alle anderen Anliegen, insbesondere die Abholung von Aufenthaltstiteln, können im Regelfall ohne Terminvereinbarung erledigt werden.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Personen aus der Ukraine, welche am oder nach dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind, wurden zunächst bis 04.03.2024 erteilt. Durch eine Verordnung der Bundesregierung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungs-verordnung) wurde bestimmt, dass diese Aufenthaltserlaubnisse einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen zunächst bis zum 04.03 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten. Diese Fortgeltung wurde für ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltserlaubnis aufgrund dieser Fortgeltungsregelung am 01.02.2025 noch gültig war bis 04.03.2026 verlängert. Personen, die eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzen, müssen daher keinen Antrag auf Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis stellen. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Das Aufenthaltsrecht gilt automatisch bis 04.03.2026.
Für Personen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, gilt diese Verlängerung nur, wenn sie am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder sich am 24.02.2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite germany4ukraine.
Informationen für britische Staatsangehörige zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter den folgenden Links in deutscher und englischer Sprache:
www.bmi.bund.de/brexit-info
www.bmi.bund.de/brexit-info-en
Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber finden Informationen zur Beschäftigung von britischen Staatsangehörigen im Merkblatt des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat. Das Merkblatt ist auch in englischer Sprache verfügbar. Informationen zur Beschäftigung von Unionsbürgern und Staatsangehörigen der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins erhalten Sie ebenfalls in einem Hinweisblatt des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat.
Aufgaben:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Antragsformular (158 KB))
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Anmeldung von
Bürgern aus Staaten
außerhalb der
Europäischen Union
- Prüfung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zu Gunsten von Besuchern/Innen aus dem Ausland
- Visumsverlängerungen
- Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen (längerfristiger Aufenthalt)
- Ausstellung von Reiseausweisen
- Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen
- Entgegennahme von Anzeigen über den Verlust von Aufenthaltstiteln und ausländischen Pässen
- Erteilung von Betretenserlaubnissen an ausgewiesene oder abgeschobene Ausländer/Innen
- Nachträgliche Befristung der Einreisesperre einer Ausweisung oder Abschiebung
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber und Duldungen an ausreisepflichtige Personen