Bauherren in Weinheim
Die Stadtverwaltung Weinheim ist eigenständige untere Baurechtsbehörde. Unter folgendem Link gelangen Sie zu dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz, welches Sie in Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben beraten kann. Beachten Sie bitte, dass auch sogenannte verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 Landesbauordnung (LBO)) den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.
Um nachträgliche Verfahren aufgrund von Konflikten mit z.B. Satzungen, Verordnungen oder Gesetzen zu vermeiden, empfehlen wir vorab ein Gespräch mit der/m jeweiligen zuständigen Bauverständige/n.
Im Bereich der Energieberatung finden Sie auf folgender Seite Informationen und Kontaktdaten.
Alle notwendigen Formulare für die Beantragung eines Bauvorhabens finden Sie auf unserem Formularserver.
Wenn sich Ihr geplantes Vorhaben in einem Sanierungsgebiet befindet, ist neben dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ebenfalls ein Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zu stellen. Dieses Verfahren ist getrennt von dem Baugenehmigungsverfahren zu führen. Das Formular dazu finden Sie hier.