Der Personalrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Weinheim.
Gewählt wird der Personalrat jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren. Zuletzt hat die Wahl im Frühjahr 2024 stattgefunden.
Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrats richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg (LPVG BW).
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Initiativrecht für die Beantragung von Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden.
- Einsatz für Gleichbehandlung aller Angehörigen der Dienststelle in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten.
- Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Der Vorstand des Personalrats:
Die aktuellen Mitglieder des Personalrats:
Schwerbehindertenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Gemeinsam mit dem Personalrat vertritt die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Belange der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und aller zur Berufsausbildung Beschäftigten. Außerdem hat die JAV die Aufgabe, auf die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen Einfluss zu nehmen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird für einen Zeitraum von 3,5 Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand im Juli 2023 statt.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV richten sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG BW).
Das macht die JAV konkret:
Sie berät Jugendliche / Auszubildende bezüglich ihrer Ausbildungsbedingungen. Sie setzt sich bei Problemen für die Azubis ein und unterstützt lösungsorientiert. Sie achtet außerdem darauf, dass Gesetze und Tarifverträge im Betrieb eingehalten werden.
- das Schaffen zusätzlicher Ausbildungsplätze
- bessere Ausstattung von Ausbildungsstätten und -plätzen
- das Beschaffen zusätzlicher Ausbildungsmittel
- das Durchsetzen von Ausbildungsstandkontrollen
- das Einführen von Job-Tickets bzw. die Übernahme der Fahrtkosten