Whistleblowing - Hinweisgeberschutz

Beschäftigte in Behörden aber auch Bürger, Lieferanten und andere Geschäftspartner nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. So auch in der Stadt Weinheim.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) sowie zur Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen der öffentlichen Verwaltung, die unter anderen zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.

Auch wir als Stadt Weinheim haben dieses Gesetz ernst genommen und unsere Prozesse so angepasst, dass Sie als Beschäftigte(r), aber auch unsere Geschäftspartner Hinweise zu Missständen geben können und dabei maximal geschützt werden.

Dafür haben wir gemeinsam mit einem externen Dienstleister, nämlich der „ansprechBAR“, eine interne Meldestelle für Hinweise aufgebaut, die für Sie Anonymität beim Hinweisgeben wahrt und sogar noch Spaß macht. Sie können Hinweise postalisch oder online zu den folgenden Themen abgeben:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug
  • Geldwäsche oder illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstöße gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstöße gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstige straf- oder bußgeldbewährte Verstöße

… aber auch folgendes:

  • Ideen zur Verbesserung von Abläufen und/oder Produkten
  • Innovationsideen
  • Ideen zur Fehlerkultur
  • Ideen zur Mitarbeiterloyalität und -zufriedenheit
  • Ideen zu Einsparpotenzialen, CO2 Einsparung, Müllvermeidung, Energieeinsparung
  • Ideen zu Digitalisierungspotenzialen
  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz, Work-Life-Balance

 
Weiter unten finden Sie nicht nur die gemeinsame Datenschutzerklärung zwischen uns und der „ansprechBAR“, sondern auch ein Formular für die postalische Einreichung von Hinweisen sowie die Erläuterung der Vorgehensweise, um einen Hinweis abzugeben.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit wir gemeinsam immer besser werden.

Datenschutz und weitere Informationen

Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
E-Mail: rathaus@weinheim.de
Internet: http://www.weinheim.de

Kontakt Datenschutzbeauftragte*r

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Basis des Art. 6, Abs. 1, lit. b und c DSGVO, nämlich einer gesetzlichen Vorgabe, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergibt, und auf Basis eines zustande kommenden Vertrags, der mit Ausfüllen des Formulars an der „ansprechBAR“ entsteht, verarbeitet.

Empfänger der Daten

Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Weinheim die Meldestelle aus Anonymitätsgründen und zum Schutz für Sie ausgelagert.
Sie können Ihre Hinweise über zwei Wege bei der ansprechBAR einreichen:

  1. Über die in der Kommunikation verschlüsselte Plattform, die Sie über den Button unten bzw. den QR-Code erreichen
  2. Postalisch an folgende Adresse: IMPAKT GmbH, „ansprechBAR“, Schwanheimer Str. 157, 64625 Bensheim

Ihre Daten werden dort höchst vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Stadt Weinheim erhält von der „ansprechBAR“ lediglich Maßnahmenvorschläge auf Basis Ihres Hinweises, aber nie Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten. Ihre Daten werden nur auf Servern innerhalb der EU gespeichert, damit auch nicht in Drittländer außerhalb der EU weitergegeben und nach 24 Monaten gelöscht, es sei denn, sie sind noch zur Aufklärung von Straftaten vorzuhalten.
Mit der Fa. Impakt GmbH /„ansprechBAR“ wurde ein so genannter Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbart, in dem alle datenschutzrechtlich relevanten Schutzmaßnahmen festgehalten sind.

Ihre Betroffenenrechte

Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung, wenn die Sie betreffenden gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder Sie eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen haben (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18, Abs. 1, lit. a bis d DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7, Abs. 3, lit. c DSGVO) und
  • Soweit die Verarbeitung auf die Interessenabwägung gestützt wird, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO)

Widerruf und Widerspruch können an datenschutz@ansprechbar.io gerichtet werden.
Außerdem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO im Falle von Verstößen gegen die DSGVO. Eine solche Beschwerde ist in unserem Fall an die folgende Behörde zu richten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 6155410, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Meldung abgeben

Klicken Sie auf den untenstehenden Link oder scannen den QR-Code, um zur ansprechBAR zu gelangen. Sie bleiben gegenüber der Stadt Weinheim immer anonym und sind nur mit den Mitarbeitern der „ansprechBAR“ im Kontakt

QRCode: 

QRCode  Meldung an ansprechBAR

Sollten Sie Ihre Meldung gerne postalisch abgeben wollen, dann nutzen Sie das nachstehende Formular und versenden es an die folgende Adresse:

IMPAKT GmbH, „ansprechBAR“, Schwanheimer Str. 157, 64625 Bensheim

Vordruck für postalische Meldung  (350 KB)