Infos zur Ukraine

Informationen zum ausländerrechtlichen Status

Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, sowie deren Familienangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, sofern sie am oder nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine vertrieben wurde.

Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben diese Zugang zum Arbeitsmarkt und dürfen arbeiten (bereits ab Aushändigung der Fiktionsbescheinigung nach Antragstellung) die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst auf ein Jahr erteilt; Geltungsdauer kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden

Welchen Aufenthaltsstatus erhalten Drittstaatsangehörige, die ebenfalls nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind?
Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, sind ebenfalls von der Massenzustromrichtlinie erfasst und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Auch bei Drittstaatsangehörigen, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine haben, muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob diese nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Für Drittstaatsangehörige, die z.B. nur einen befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten, wird derzeit geprüft, ob diese auch unter die Massenzustromrichtlinie einbezogen werden können, sofern sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Der "Service-Point Ukraine" des Landratsamtes

  • Anschrift: Czernyring 22/12, 69115 Heidelberg
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
  • Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz sowie Anträge auf Gewährung von Asylbewerberleistungen
  • Ausstellung einer Registrier- oder Fiktionsbescheinigung nach § 81 V AufenthG
  • Klärung von grundsätzlichen Fragen zur Leistungsgewährung und Unterbringung
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher stehen zur Verfügung
  • Montags bis freitags ist ein Mobiles Impfteam jeweils von 9 bis 15.30 Uhr vor Ort

Unsere Ansprechpartner

Geflüchtete aus der Ukraine sollen einen schnellen Zugang zu Integrationsangeboten erhalten. Dazu können zum Beispiel der Schul-/Kitabesuch für Kinder, der Besuch von Sprachkursen oder die Integration in den Arbeitsmarkt zählen. Aktuell werden die genauen Regelungen durch den Bund und das Land erarbeitet. Auch die Teilnahme an Erst-Orientierungskursen soll möglich sein.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie bei unseren Ansprechpartner:

Wo melden sich Geflüchtete an?

Stadt Weinheim
Bürger- und Ordnungsamt, Ausländerabteilung
Claus Fabricius
Tel.: 06201 / 82 - 227
Fax: 06201 / 82 - 508
auslaenderbehoerde@weinheim.de

Wie bekommen Geflüchtete Leistungen von Krankenkassen, ein Bankkonto, Mietbeihilfe und finanzielle Hilfe zum Leben?

Stadt Weinheim
Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren
Dana Scheil
Tel.: 06201 / 82 - 248 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 252)
Fax: 06201 / 82 - 505
jugend-soziales@weinheim.de

Wo bekommen Geflüchtete Unterstützung bei der Antragstellung?

Stadt Weinheim
Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren
Dana Scheil
Tel.: 06201 / 82 - 248 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 252)
Fax: 06201 / 82 - 505
jugend-soziales@weinheim.de

oder

Stadt Weinheim
Bürger- und Ordnungsamt, Ausländerabteilung
Claus Fabricius
Tel.: 06201 / 82 - 227
Fax: 06201 / 82 - 508
auslaenderbehoerde@weinheim.de

Wann kann mein geflüchtetes Kind in den Kindergarten oder in die Schule?

Stadt Weinheim
Amt für Bildung und Sport
Carmen Harmand, Tel.: 06201 / 82 - 352 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 541)
Tim Scheil, Tel.: 06201 / 82 - 350
Andreas Haller, Tel.: 06201 / 82 - 267
bildung@weinheim.de

Bei wem kann ich freien Wohnraum melden, wenn ich diesen Geflüchteten zur Verfügung stellen möchte?

Stadt Weinheim
Flüchtlingshilfe und Integrationsmanagement
Ulrike Herrmann
Tel.: 06201 / 82 - 457 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 391)
Fax: 06201 / 82 - 505
integration@weinheim.de

Ich habe allgemeine Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Stadt Weinheim
Flüchtlingshilfe und Integrationsmanagement
Ulrike Herrmann
Tel.: 06201 / 82 - 457 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 391)
Fax: 06201 / 82 - 505
integration@weinheim.de

Alternativ können Sie sich an das Infotelefon des Rhein-Neckar-Kreises wenden: Unter 06221/522-2181 ist die Hotline von montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar. An die Adresse ukraine-info@rhein-neckar-kreis.de können außerdem Fragen per E-Mail gestellt werden. Das Angebot richtet sich an aus der Ukraine geflüchtete Menschen (sowie deren Helferinnen und Helfer), die sich im entsprechenden Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis aufhalten.

Ehrenamtlich engagieren

Wer sich in seiner Freizeit für Geflüchtete einsetzen möchte, findet Rat über mögliche Hilfen bei

Arbeitskreis Asyl Weinheim, www.ak-asyl-weinheim.de oder
Mitmachprojekt THAT'S WHYnheim, www.thats-whynheim.de

Außerdem kann die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Hilfe bei der städtischen Stabsstelle für Integration gemeldet werden:

Stadt Weinheim
Flüchtlingshilfe und Integrationsmanagement
Ulrike Herrmann
Tel.: 06201 / 82 - 457 (Vorzimmer: 06201 / 82 - 391)
Fax: 06201 / 82 - 505
integration@weinheim.de

Alternativ können Sie sich an die Stabsstelle Integration des Landratsamts wenden.

Private Unterbringung

Die Stadt Weinheim und der Rhein-Neckar-Kreis begrüßen ausdrücklich die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Etliche Bürgerinnen und Bürger haben bereits signalisiert, dass sie bei der privaten Unterbringung von Flüchtenden behilflich sein möchten. Aufgrund der dynamischen Lage sind aktuell jedoch noch einige Fragen rund um diese privaten Unterbringungsmöglichkeiten offen.

Freie Unterbringungsmöglichkeiten können telefonisch unter 06201 / 82-457 oder -391 sowie per Mail an ukraine@weinheim.de unverbindlich gemeldet werden. Erforderlich sind hierfür die Angabe zur Kontaktperson/ zum Eigentümer, die Anschrift der Wohnung, die Größe, deren Organisation (Anzahl der Zimmer) sowie zur Möblierung.
 
Die genannten Angaben zur Unterbringung werden im Rathaus vorerst lediglich gesammelt und nur im Bedarfsfall darauf zurückgegriffen, wenn die Aufnahmeregularien weiter definiert bzw. abgestimmt sind.

Allgemeiner Verfahrensablauf bei privat untergebrachten Personen

  1. Meldung bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgermeisteramt der Stadt/Gemeinde des tatsächlichen Aufenthaltsortes der ukrainischen Geflüchteten)
  2. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
  3. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sofern erforderlich)
  4. Registrierung bzw. erkennungsdienstliche Behandlung bei Ausländerbehörde bzw. Polizei

Die Antragstellung erfolgt mittels entsprechender Vordrucke über das Bürgermeisteramt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bzw. bei der Ausländerbehörde. Alternativ ist die Antragstellung auch im Service-Point Ukraine zu den Öffnungszeiten möglich.

Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

Spendenmöglichkeiten

Aufgrund der Vielzahl an kurzfristigen Aktionen aus privater Hand, verzichten wir auf die Nennung ungeprüfter Spendenaufrufe und kommunizieren hier nur nachprüfbare Aufrufe bekannter Organisationen. Geldspenden sind derzeit die beste Hilfe.

Eine Übersicht engagierter Organisationen findet sich auf der Seite des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen.

Videoansprache des Oberbürgermeisters

Gemeinsame Pressemitteilung der Bürgermeister

Gemeinsame Presseerklärung der Bürgermeister
Die Bürgermeister der Region, namentlich Manuel Just und Dr. Torsten Fetzer aus Weinheim, Matthias Baaß (Viernheim), Christoph Oeldorf (Schriesheim), Simon Michler (Edingen-Neckarhausen), David Faulhaber (Dossenheim), Stefan Schmutz (Ladenburg), Michael Kessler (Heddesheim), Jürgen Kirchner (Hemsbach), Ralf Gänshirt (Hirschberg), Andreas Metz (Ilvesheim) und Benjamin Köpfle (Laudenbach) wenden sich aufgrund der besorgniserregenden Lage in der Ukraine mit einer gemeinsamen Erklärung an die Bürgerinnen und Bürger.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Unfassbare ist geschehen: Es herrscht Krieg in Europa, direkt vor unserer Haustür. Russland setzt seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter fort. Das ukrainische Volk leistet allerdings weiter Widerstand und Gegenwehr. Wir haben große Achtung vor dem Mut und der Entschlossenheit des ukrainischen Volkes, sind in unseren Gedanken aber auch bei den Frauen und Kinder, die auf der Flucht ihre Männer und Väter zurücklassen müssen. Die Ukraine kämpft für ein friedliches Zusammenleben in Freiheit und Demokratie, so wie es in Europa seit über 75 Jahren gelebt wird. Und wir sehen: Der ukrainische Widerstand zeigt erste Erfolge. Die Truppen von Putin sind weit weniger erfolgreich als gedacht. Präsident Selenskyj und das ukrainische Volk brauchen aber auch weiterhin unsere Solidarität und Unterstützung. Wir sagen: Die gesamte freie Welt steht fest an Ihrer Seite.

In unserer Überzeugung wissen wir, wofür wir in Europa einstehen müssen. Europa steht für Demokratie, friedliche Konfliktlösungen und eine Politik, die Ihre Ziele ohne den Einsatz von Gewalt erreicht. Wir sind uns bewusst, dass das Eintreten für unsere Werte nicht ohne Folgen für unser tägliches Leben bleiben wird. Die Auswirkungen werden langfristig spürbar bleiben. Neben den Folgen der Pandemie, die noch nicht besiegt ist und die bereits viele Ressourcen verschlungen hat, ist ein Durchatmen also nicht in Sicht. Wir rechnen mit steigenden Preisen in vielen Branchen und Engpässen in der Energieversorgung. Das sind nur zwei von vielen undefinierten Punkten, die ein Eintreten für Freiheit und Demokratie mit sich bringt. Aber Freiheit und Demokratie haben ihren Preis. Sie sind die Grundlage unseres Wertekanons. Daher gilt in diesen Tagen, weiter Flagge zu zeigen, für Europa und für eine Solidarität mit der Ukraine. 

In unseren Kommunen gibt es eine große Hilfsbereitschaft und Solidarität, zahlreiche Sammlungen von Geld- und Sachspenden sind bereits angelaufen. Wir werden, schon aus unserer humanitären Verpflichtung heraus, Menschen in unseren Städten und Gemeinden aufnehmen, die vor dem Krieg fliehen. Gleichwohl gilt, dass ein sofortiges Ende des Krieges die höchste Priorität haben muss.

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr