Reiseausweise


Grundsätzlich sind ausländische Staatsangehörige, die sich im Bundesgebiet aufhalten, verpflichtet, einen Reisepass ihres Heimatlandes zu besitzen. In bestimmten Ausnahmefällen, z.B. wenn sich der Heimatstaat weigert unter zumutbaren Umständen einen Reisepass auszustellen, kann von der deutschen Ausländerbehörde ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge erfolgt hauptsächlich an Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt sind und die in Folge dessen weder in ihr Herkunftsland reisen noch bei dessen Vertretung im Bundesgebiet vorsprechen dürfen, um einen Nationalpass zu erlangen. 
Da seit 01.11.2007 die Reiseausweise mit einem Chip, auf dem biometrische Daten gespeichert sind, ausgestellt werden, ist eine Verlängerung der Gültigkeit nicht mehr möglich. Bei Ablauf muss in jedem Fall ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Die Gebühren betragen je nach Art des Reiseausweises und des Alters der Person zwischen 13,- und 100,- EUR.

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Bürger- und Ordnungsamt
Ausländerabteilung
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