Stadtkämmerei
Beteiligungsmanagement
Das öffentliche Arbeitsergebnis des Beteiligungsmanagements ist der Beteiligungsbericht. Gemäß § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Stadt Weinheim zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.