Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Versorgungsamt

Beschreibung

Das Versorgungsamt ist ein Sozialleistungsträger mit besonderen bundesgesetzlichen Aufgaben. Örtlich zuständig ist es für den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim mit zusammen ca. einer Million Einwohnern.

Hauptaufgabe des Versorgungsamts sind die Statusfeststellungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), d. h. die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Eine andere wichtige Aufgabe ist die Durchführung Sozialen Entschädigungsrechts (SER).
Zum SER gehören eine Reihe von Gesetzen, nach denen der Staat verpflichtet ist, für die Folgen gesundheitlicher Schädigungen oder des Todes von Personen einzustehen und insbesondere eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Die wichtigsten Vorschriften sind:

  • das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsopfer
  • das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Gewalttaten
  • das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für ehemalige Bundeswehrsoldaten
  • das Zivildienstgesetz (ZDG) für ehemalige Zivildienstleistende
  • das Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Impfgeschädigte

Seit September 2007 ist das Versorgungsamt auch für die Durchführung eines neuen Gesetzes zuständig, nach dem ehemalige politische Häftlinge aus der früheren DDR eine sog. Opferpension (monatliche Rente) erhalten können. Es handelt sich um eine Aufgabe aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltung, die beim Rhein-Neckar-Kreis dem Versorgungsamt übertragen wurde. Die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim erledigen diese Aufgabe für ihren Bereich selbst, andere Landkreise haben andere Zuständigkeitsregelungen getroffen.

Hausanschrift

Eppelheimer Straße 15
69115 Heidelberg
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Anfahrtsbeschreibung

ÖPNV-Haltestelle:
Czernybrücke Süd (RNV-Linie 22)

 

Kontakt

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Allgemeine Öffnungszeit

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
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