Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Flugplätze

Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind:

  • Landesflughafen Stuttgart
  • Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden
  • Regionalflughafen Friedrichshafen

Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter ungefähr

  • 50 Segelfluggelände,
  • 60 Sonderlandeplätze,
  • 80 Hubschraubersonderlandeplätze.

In den zugehörigen Leistungen können Sie nachlesen,

  • wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten,
  • was Sie bei der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen beachten müssen und
  • in welchen Fällen und wie Sie eine Außenstart- und landeerlaubnis beantragen können.

Freigabevermerk

28.03.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr