Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Kennzeichnung von Lebensmitteln

Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle der Verpackung) von Lebensmitteln finden Sie vorgeschriebene und auch freiwillige Angaben zu Zutaten und Eigenschaften.
Alle Angaben müssen wahr und eindeutig sein, damit Verbraucher weder gesundheitlich noch finanziell geschädigt werden können.

Hinweis: Für vorverpackte Lebensmittel gibt es eine Reihe von Mindestangaben. Sie sind europaweit einheitlich vorgeschrieben.

Viele Lebensmittel enthalten eine Reihe von Zusatzstoffen (z.B. Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel), die mit der EU-einheitlichen E-Nummer angegeben werden.
Sie sind auch als E-Stoffe bekannt.
Was hinter den E-Nummern steckt, erfahren Sie im Kapitel "Lebensmittelzusatzstoffe".

Zur Vermeidung von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind bestimmte Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, hervorgehoben anzugeben.

Ein für viele Verbraucher heikles Thema sind gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.

Wenn Sie bewusst Lebensmittel von geprüfter Qualität, Bio-Lebensmittel oder gentechnikfreie Produkte kaufen möchten, können Sie sich an einer Reihe von Gütesiegeln und Qualitätszeichen (z.B. Bio-Siegel, Qualitätszeichen Baden-Württemberg) orientieren.
Produzenten, die das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, erfahren in der Leistungsbeschreibung "Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen" die nötigen Einzelheiten.

Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gibt es Vorschriften, zum Beispiel was angegeben werden muss:

  • auf dem Schild an der Ware auf dem Gemüsemarkt,
  • beim Bäcker und Metzger,
  • an der Käse- oder Bonbontheke sowie
  • auf der Speisekarte in der Kantine oder im Restaurant.

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2024

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr