Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Mobbing und Stalking

Wenn Sie von Mobbing oder Stalking betroffen sind, gibt es Hilfe. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie Unterstützung erhalten können:

Mobbing

Mobbing ist ein Konflikt, beispielsweise am Arbeitsplatz (unter Kolleginnen beziehungsweise Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden), bei dem die angegriffene Person

  • unterlegen ist und
  • systematisch und
  • während längerer Zeit
  • direkt oder indirekt von einer Person oder mehreren Personen
  • mit dem Ziel der Ausgrenzung angegriffen wird.

Wenn Sie dies als angegriffene Person erleben, versuchen Sie, möglichst früh zu reagieren und den Täterinnen oder Tätern Grenzen zu setzen.

Sie können sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden, der Ihnen helfen kann, das Gespräch mit den betreffenden Personen zu führen. Sollte dies nicht helfen, lassen Sie sich von Fachleuten beraten.

Unter 0711 892 44 300 erreichen Sie die Konflikthotline Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie telefonische Erstberatung, wenn Sie von Mobbing oder Konflikten am Arbeitsplatz betroffen sind.

Sollten sich zwischen Ihnen und Ihren Kolleginnen beziehungsweise Kollegen oder Vorgesetzten Konflikte ereignen oder Sie sich bei Ihrer Arbeit behindert fühlen, muss dies nicht gleich Mobbing sein. Nichtsdestotrotz kann ein klärendes oder beratendes Gespräch mit den genannten Stellen oder den Personen selbst Ihnen in diesen Situationen helfen.

Stalking

Stalking bezeichnet eine

  • bewusste und wiederholte, länger andauernde
  • Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die klar
  • unerwünscht und grenzverletzend ist.

Dazu zählt beispielsweise das Beobachten und Nachstellen, Telefonterror, die Kontaktaufnahme über andere Personen und das Zusenden unerwünschter Geschenke.

Der Straftatbestand Nachstellung ("Stalking", § 238 StGB) stellt das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder psychische Terrorisieren eines Mitmenschen unter Strafe, wenn es dessen Lebensführung erheblich beeinträchtigen kann.

Wenn Sie von Stalking betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie sich an die richtigen Stellen wenden, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Es gibt viele Organisationen und Beratungsstellen, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Strafgesetzbuch (StGB)

  • § 238 (StGB) Nachstellung

Freigabevermerk

10.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr