Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Realschule

Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert.

Sie schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, vor allem berufsbezogene schulische Bildungsgänge.

 

Die Realschule führt nach sechs Jahren zum Realschulabschluss, bietet aber auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben.

Der erfolgreich abgelegte Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bereitet auf eine Berufsausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) vor und berechtigt

  • zum Beginn einer Berufsfachschule
  • zum Beginn einer schulischen Berufsausbildung ( z. B. im Bereich Kinder- oder Altenpflegehilfe),
  • zum Besuch der zweijährigen Berufsfachschule zum Erwerb der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss + berufliche Grundbildung) oder
  • ohne Ausbildungsvertrag zum Wechsel in die berufsvorbereitenden Bildungsgänge,
  • im Anschluss an eine Berufsausbildung im dualen System zum Besuch bestimmter Fachschulen,
  • zum Besuch der Klasse 10 der Realschule, sofern die entsprechenden Notenvoraussetzungen vorliegen,
  • zum Besuch der Klasse 10 der Gemeinschaftsschule, sofern die entsprechenden Notenvoraussetzungen vorliegen
  • zum Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule.

Der erfolgreich abgelegte Realschulabschluss nach Klasse 10 bereitet auf eine Berufsausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) vor und berechtigt

  • zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule,
  • zum Besuch eines ein- oder mehrjährigen Berufskollegs,
  • im Anschluss an eine Berufsausbildung im dualen System zum Besuch einer Fachschule oder der Berufsoberschule,
  • zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder zum Besuch der Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule, sofern die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen vorliegen.

Der Realschulabschluss erhöht die Chancen auf einen Platz in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

 

Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass die Realschule nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

25.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr