Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Rechte und Pflichten von Pflegeeltern

Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.

Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.

Freigabevermerk

06.06.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr