Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Einkommensteuer

Sie können als Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Voraussetzung ist, dass Sie zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres im Inland wohnen, also unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Es genügt, wenn Sie an mindestens einem Tag im Jahr unbeschränkt steuerpflichtig waren und zusammengelebt haben.

Beantragen Sie eine Zusammenveranlagung, werden Ihre erzielten Einkünfte zusammengefasst und Ihnen gemeinsam zugerechnet. Bei dieser in den meisten Fällen steuerlich günstigen Veranlagungsart wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet. Sind die Einkommen gleich hoch, so bleibt auch die Höhe des steuerlichen Abzugs vor und nach der Heirat beziehungsweise Eintragung der Lebenspartnerschaft die gleiche. Bei unterschiedlich hohem Einkommen kommt es zu einer Steuerentlastung des Paares. Die Steuerentlastung ist umso größer, je weiter die Einkommen auseinander liegen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 23.10.2023

Verantwortlich: Finanzministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr