Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben, und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen:

Tipp: Solange Sie nicht wissen, ob eines der beiden Schutzrechte infrage kommt, sollten Sie Ihre Erfindung auf jeden Fall geheim halten, damit sie später die Schutzvoraussetzung der Neuheit erfüllt und angemeldet werden kann.

Vertiefende Informationen

Um herauszufinden, ob Ihre Erfindung noch neu ist, ist eine Patentrecherche unumgänglich. Diese können Sie mit Unterstützung des Informationszentrum Patente durchführen. Weitere Informationen finden Sie unter www.patente-stuttgart.de .

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.08.2015 freigegeben.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr