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Leistungen

Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung mitteilen

Möchten Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz schnellstmöglich mitteilen.

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) ihren Hauptsitz hat.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind der Strahlenschutzverantwortliche, der Vertretungsberechtige oder der Strahlenschutzbevollmächtigen. Sie haben den genehmigten oder angezeigten Betrieb einer Röntgeneinrichtung beendet.

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung hier online erledigen:

  • Füllen Sie das angebotene Formular aus.
  • Laden Sie entsprechend des vorliegenden Falles den Nachweis über die Entsorgung, den Verbleib oder die Funktionsuntauglichkeit der Röntgeneinrichtung hoch.

Sie können die Beendigung aber auch schriftlich mitteilen. Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das passende pdf-Dokument .

Fristen

Schnellstmöglich nach Beendigung des Betriebs.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Entsorgung oder
  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung oder
  • Nachweis für die Funktionsuntauglichkeit

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs

Freigabevermerk

21.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
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