Wie hoch sind die Gebühren?

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem jeweiligen Frischwasserverbrauch im Haushalt oder Betrieb berechnet. Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2026 1,95 € je m³ Schmutzwasser.

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist abhängig von der Größe der versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Grundstücksflächen. Sie beträgt seit dem 01.01.2026 0,92 € je m² versiegelter Fläche.

Entscheidend für die Gesamtbelastung ist das Verhältnis zwischen Wasserverbrauch und der versiegelten Fläche.

Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen, dem individuellen Wasserverbrauch, der Größe der versiegelten Fläche, sowie deren Einleitverhalten und dem Versiegelungsgrad.

Es können daher nur tendenzielle Aussagen zu den Auswirkungen getroffen werden.

Vor allem Grundstücke mit großen Wohnanlagen, bei denen die bebaute Fläche im Verhältnis zu der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen gering ist, profitieren stärker von der getrennten Gebührenberechnung.

Großflächig bebaute und befestigte Grundstücke mit demgegenüber geringem Frischwasserverbrauch werden dagegen stärker belastet als bisher. Dies betrifft vor allem gewerbliche Grundstücke, wie z.B. große Verbrauchermärkte.

Gebührenrechner getrennte Abwassergebühr (53 KB)

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