Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Studienorientierungsverfahren

Als zukünftige Studierende oder Studierender der Hochschulen in Baden-Württemberg müssen Sie einen Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren vorlegen. Dieses Verfahren soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren und Sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt.

Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Wissenschaftsministerium bietet den Online-Orientierungstest der Hochschulen des Landes an. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile, das Sie der Studienplatzbewerbung bzw. Immatrikulation beilegen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, welche weiteren Verfahren als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt sind.

Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für alle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt verpflichtend.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr