Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde

Teil der Altstadt mit Blick auf Burg Windeck
Foto: Angelika Thieme


Die denkmalpflegerische Praxis steht im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt des Kulturdenkmals in seinem Zeugniswert und den Veränderungswünschen, die von Seiten des Eigentümers oder der Öffentlichkeit herangetragen werden. 

Ziel ist es, in konstruktiver Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten und dem Landesdenkmalamt bereits im frühen Planungsstadium einen denkmalpflegerisch sinnvollen Umgang mit dem Kulturdenkmal und dessen Nutzung zu erreichen.

Die untere Denkmalschutzbehörde (Amt für Baurecht und Denkmalschutz) ist für die Genehmigung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen oder an Gebäuden innerhalb von Gesamtanlagen im Stadtgebiet und für Gebäude, die im Bereich von Kulturdenkmalen mit besonderer Bedeutungliegen, zuständig und berät in rechtlichen, baulichen, finanziellen und steuerlichen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

Beim Amt für Baurecht  und Denkmalschutz erfahren Sie, ob es sich bei Ihrem Objekt um ein Kulturdenkmal handelt, an dessen Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht oder ob es wegen seiner besonderen Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen wurde.

Die denkmalrechtlichen Anforderungen, die an Bauvorlagen und die Gestaltung eines Gebäudes zu stellen sind, unterscheiden sich meist von den allgemeinen baurechtlich notwendigen Vorlagen. Sie ersparen sich nicht nur die Kosten einer Überarbeitung Ihres Antrags, sondern tragen auch zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei, wenn Sie vorab Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen.

Denkmalgerechte Erhaltungsmaßnahmen werden durch Zuschüsse von Seiten des Landesdenkmalamtes und der Stiftung Denkmalschutz unterstützt, wenn die Baumaßnahme rechtzeitig vor ihrem Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und hierfür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung erteilt wurde. Die fehlende vorherige Abstimmung kann nachträglich nicht ersetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Broschüren des Regierungspräsidium Karlsruhe, Höhere Denkmalschutzbehörde, Moltkestr. 74, 76133 Karlsruhe, zu finden.



Anschrift

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 235
Fax: 06201 / 82 - 449
e-mail

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Eingang F, 1. OG
Anmeldung Zimmer 233

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