Friedhof Rippenweier-Heiligkreuz
Der Friedhof Heiligkreuz wurde 1834 gegenüber der Kirche angelegt. Ab diesem Zeitpunkt wurde er von den Gemeinden Rippenweier, Oberflockenbach und Ursenbach als letzte Ruhestätte genutzt.
Seit 1886 ist die ehemals selbständige Gemeinde Rippenweier mit den Ortsteilen Rippenweier, Rittenweier und Heiligkreuz alleinige Eigentümerin des Friedhofs.
Die Friedhofskapelle besteht seit 1964. Mit der Eingemeindung im Jahre 1972 ging der Friedhof in den Besitz der Stadt Weinheim über.
Erweiterte Bestattungsmöglichkeiten
Neben den klassischen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen steht auf dem Friedhof Heiligkreuz auch ein Grabfeld mit integrierter Grabpflege zur Verfügung.
In dieser Grabanlage haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit sich ein Nutzungsrecht an einem Urnen-Wahl oder Reihengrab zu erwerben. Sie müssen nicht mehr für die Grabpflege aufkommen, sondern können sich ausschließlich auf den Besuch des Verstorbenen konzentrieren.
Die Grabpflege sowie die Räumung des Grabmals nach Ablauf der Nutzungszeit ist über einen Rahmenvertrag gesichert.