Ministerium fördert wieder Projekte im Ländlichen Raum
Das Land Baden-Württemberg bietet auch im nächsten Jahr ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden, das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Kürzlich hat das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz die Ausschreibung für das Programmjahr 2027 veröffentlicht. Ab sofort können über die Stadt Weinheim für die Ortsteile Sulzbach, Hohensachsen, Oberflockenbach (mit Steinklingen und Wünschmichelbach), Ritschweier und Rippenweier (mit Rittenweier und Heiligkreuz) Anträge eingereicht werden.
Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 30. September 2026. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten rechtzeitig vorher, bis spätestens 15. September 2026 bei der Stadt
Weinheim vorliegen. Nähere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stehen
auf der Homepage der Stadt Weinheim unter:
https://weinheim.de/startseite/stadtthemen/mitteilung+17_06_26+17_11.html
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Bewährtes bleibt im neuen Programmjahr 2027 erhalten.
Wichtig zu wissen: Ein Projekt, das in das Programmjahr 2027 aufgenommen wird, muss auch 2027 beginnen. Die Formulare und die Fördersatztabelle wurden angepasst. Der Neubau von Einfamilienhäusern zur Eigennutzung wird nicht mehr gefördert (auch nicht als Baulückenschluss), nur noch Mehrfamilienhäuser zur Eigennutzung in erster und zweiter Generation. Neubauten zur Vermietung werden ebenfalls nicht gefördert.
Mit Blick auf die klimatischen Veränderungen, spielt Klimaresilienz weiterhin eine zentrale Rolle. Die modellhafte investive Umsetzung von Hitzeplänen, etwa durch Verschattungen, Regenwasserspeicher oder neue Versickerungsbereiche im Ortskern, können daher mit einem Fördersatz von 50 Prozent gefördert werden.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Weinheim ist Sabrina Rinau, Telefon 06201 / 82 – 271, s.rinau@weinheim.de
Weitere Infos auf: https://weinheim.de/startseite/stadtthemen/mitteilung+17_06_26+17_11.html